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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Selbstauskunft

Was noch fehlt

251
Einträge
jeder mit benannter Primärquelle
0
ohne Archivkopie
Quelle nur im Original abrufbar
18
ohne belegtes Datum
Wortlaut belegt, Tag nicht

Nicht aufgenommen

Zwei kursierende Angaben ließen sich nicht belegen. Ein EU-Austritt koste laut IW rund 2,2 Billionen Euro — belegbar sind 690 Milliarden über fünf Jahre. Und ein Ordnungsgeld über 1.000 Euro, das in keinem geprüften Plenarprotokoll steht.

Anmerkungen zu einzelnen Einträgen

Bei 194 Einträgen ist eine Einschränkung vermerkt: fehlendes Tagesdatum, noch nicht beschaffte Originalquelle, Übersetzung statt Original. Der belegte Wortlaut ist nicht betroffen.

Bereich A · Behördliche Einstufungen

  • A-001

    Urteilsvolltext auf NRWE verlinken; Aktenzeichen 13 K 326/21 am Volltext gegenprüfen; PM-Inhalt noch nicht im Volltext gegengelesen.

  • A-003

    Archiv-Snapshot für Volltext-URL 6 B 23.24 anlegen.

  • A-004

    Archiv-Snapshot für Verfassungsblog-Sekundärquelle anlegen; Depublikationszeitpunkt der PM ermitteln (CDX-Abfrage).

  • A-005

    Exaktes Datum der Stillhaltezusage verifizieren (LTO-Artikel abrufen); Original-Prozesserklärung des BfV als Primärquelle nicht öffentlich — als Fremdbericht kennzeichnen; Archivlinks anlegen.

  • A-006

    Prüfen, ob das BfV Beschwerde zum OVG NRW eingelegt hat (Stand Juli 2026); Termin/Stand der Hauptsache 13 K 3895/25 verfolgen.

  • A-007

    Primärquelle ersetzen: Original-Mitteilung/Verfassungsschutzbericht des AfV Thüringen mit exaktem Einstufungsdatum (März 2021) beschaffen; 'nicht angefochten' behördlich bestätigen lassen.

  • A-008

    OVG-Bautzen-Entscheidung mit Aktenzeichen und Datum beschaffen (Primärquelle); Original-Mitteilung des LfV Sachsen (Dez. 2023) beschaffen; Rechtskraft der OVG-Entscheidung prüfen.

  • A-009

    Original-Mitteilung des Ministeriums/LfV Sachsen-Anhalt (Nov. 2023) mit exaktem Datum beschaffen; Gericht und Aktenzeichen des ruhenden Verfahrens ermitteln.

  • A-010

    Einstufungsdatum (2024?) und Original-Mitteilung des Verfassungsschutzes Brandenburg beschaffen; Gericht und Aktenzeichen des laufenden Verfahrens ermitteln.

  • A-011

    Primärquelle ersetzen: PM des Nds. Innenministeriums/Verfassungsschutzes vom 17.02.2026 beschaffen; Eilentscheidung Juni 2026 (Gericht, Az.) verifizieren; Wayback-Snapshot für beck-aktuell-URL angestoßen, Ergebnis prüfen.

  • A-012

    Pro Land Primärquelle (Landesverfassungsschutzbericht bzw. PM) nachziehen — insbesondere BW-Gerichtsentscheidung 2024 und Hessen-Hauptsacheurteil Juni 2026 mit Aktenzeichen.

  • A-013

    Original-Bekanntmachung der JA-Hochstufung vom 26.04.2023 auffinden (ggf. depubliziert — Wayback-CDX für verfassungsschutz.de 2023 abfragen); exaktes Datum bestätigen. Rechtsstatus: durch Selbstauflösung der JA prozessual erledigt — genauen Verfahrensausgang prüfen.

  • A-014

    Primärquellen nachziehen: Riesa-Parteitagsbeschluss (Wortlaut), JA-Auflösungsbeschluss, Gründungsdokumente GD; PM des NRW-Verfassungsschutzes zur GD-NRW-Beobachtung (März 2026); Archivlinks für alle URLs anlegen. Wikipedia nur als Wegweiser — vor Veröffentlichung durch Originalquellen ersetzen.

  • A-015

    Drucksachen-PDF im Volltext gegenlesen (Unterzeichnerzahl 124 bestätigen); prüfen, ob in der 21. Wahlperiode neue Gruppenanträge eingebracht wurden (DIP-Recherche); Plenarprotokoll der Debatte vom 30.01.2025 verlinken.

  • A-016

    Für das Fazitkapitel enthält der Volltext keine internen Seitenquerverweise, daher ist keine Originalseitenzahl belegbar. Nicht zu verwechseln mit der ähnlichen, aber anders lautenden Formulierung in Kap. H.I.4 (A-017).

  • A-017

    Diese Formulierung ist nicht identisch mit der bekannteren aus dem Fazit (A-016); die beiden Sätze dürfen nicht vermischt oder als eine Fundstelle zitiert werden.

  • A-018

    Die Auslassungen im Zitat sind gekennzeichnet; die vollständige Aufzählung nennt zusätzlich den Prüffallzeitraum Januar 2019 bis April 2020.

  • A-020

    Das Kapitel nennt als weitere Ausschlussverfahren Dubravko Mandic und Carsten Härle (anhängig) sowie die vollzogenen Ausschlüsse von Stefan Räpple und Frank Pasemann.

Bereich B · Gerichtsurteile & Strafverfahren

  • B-001

    Urteilsvolltext nicht abgerufen, alle Angaben aus der amtlichen PM.

  • B-002

    Urteilsvolltext nicht abgerufen.

  • B-004

    Eilbeschluss (einstweiliger Rechtsschutz), kein Hauptsacheurteil; ob Rechtsmittel eingelegt wurden, nicht verifiziert; Volltext liegt nur als Drittspiegelung vor — amtliche Quelle (Landesrechtsprechungsdatenbank Thüringen) nachziehen.

  • B-007

    Keine offizielle OLG-Frankfurt-PM direkt abgerufen; kein Urteil in den Reuß-Verfahren (Frankfurt/Stuttgart/München) bis 24.07.2026 belastbar auffindbar; aktueller Stand der Stuttgarter und Münchner Teilverfahren nicht verifiziert; Ausgang des Richterdienstverfahrens gegen Malsack-Winkemann nicht verifiziert.

  • B-008

    Offizielle PM des OLG Dresden nicht direkt abgerufen; Rechtskraft ungeklärt (Revision zum BGH möglich, Einlegung nicht verifiziert) — daher Status 'laufend' statt 'rechtskräftig'; Stand des Ermittlungsverfahrens gegen Krah (Anklageerhebung?) bis Juli 2026 nicht verifiziert.

  • B-009

    Aktenzeichen des AG Würzburg nicht ermittelt; keine Gerichts-PM abgerufen; Stand des Berufungsverfahrens vor dem LG Würzburg nicht verifiziert.

  • B-010

    Aktenzeichen nicht ermittelt; nur Rechtsmittel-Ankündigung dokumentiert, tatsächliche Einlegung nicht verifiziert; keine Gerichts-PM abgerufen.

  • B-011

    Inhalt der BT-Drs. 21/1590 nicht im Volltext abgerufen; Stand der Ermittlungen bis Juli 2026 nicht verifiziert.

  • B-012

    Konkreter Gegenstand des Disziplinarverfahrens (Bundeswehr-Bezug) nur über Presse belegt, nicht über die Bundestagsseite; BT-Drs. 21/5511 nicht im Volltext abgerufen.

  • B-013

    Exaktes Datum und BT-Drucksache der Bundestags-Immunitätsaufhebung 2024 nicht per Primärquelle verifiziert; EP-Plenarprotokoll/Beschluss vom 06.05.2025 als Primärquelle nachziehen (europarl.europa.eu); Stand des Verfahrens am AG München bis Juli 2026 nicht verifiziert.

  • B-014

    Save Page Now für die BGH-Bestätigungs-PM (medienservice 1070023) angestoßen; BGH-Aktenzeichen (mutmaßlich RiZ(R) 1/23, laut LTO-URL-Slug) nicht direkt aus abgerufener Quelle bestätigt.

Bereich C · Dokumentierte Aussagen

  • C-101

    Medienberichte, wonach Weidel die Rede anschließend in sozialen Medien unter dem Titel 'Dieses Land wird von Idioten regiert!' verbreitete, wurden nicht am Original-Posting verifiziert.

  • C-103

    Ein förmlicher Ordnungsruf gegen Curio (wegen Wortwahl zu Migranten) konnte in keinem geprüften Plenarprotokoll verifiziert werden; der oft zitierte Begriff 'Messermigration' wurde in den geprüften Protokollen (u. a. 19/37–19/40, 19/68) nicht gefunden.

  • C-104

    Exakter Wortlaut der Brandner-Tweets (Halle, 'Judaslohn') nicht am Original bzw. an einer Archivkopie des Tweets verifiziert, sondern über amtliche Bundestagsdokumentation belegt. Für die hib-Meldung existiert kein Wayback-Snapshot (Stand 24.07.2026). Ausgang des Organstreit-Hauptsacheverfahrens nicht recherchiert.

  • C-105

    Medienberichte über ein zusätzlich verhängtes Ordnungsgeld von 1 000 Euro konnten in den geprüften Plenarprotokollen 20/136 und 20/137 nicht verifiziert werden; Verhängungsdatum und Fundstelle offen. Ausgang des Organstreitverfahrens nicht recherchiert.

  • C-107

    Die Plenarabstimmung über den Einspruch am 16.10.2024 wurde nur über das Bundestags-Textarchiv belegt, nicht zusätzlich am Plenarprotokoll der betreffenden Sitzung geprüft.

  • C-108

    Medienberichte, wonach Klöckner Weidel in dieser Debatte zusätzlich wegen einer Passage über Katrin Göring-Eckardt 'rügte', konnten im Protokoll 21/17 nicht als förmliche Ordnungsmaßnahme aufgefunden werden; möglicherweise andere Sitzung (Generaldebatte 17.09.2025) — ungeklärt.

  • C-201

    Grundlage ist ein vollständiges journalistisches Transkript (Tagesspiegel/Nowotny), daher höchstens 'mittel'. Originalvideo existiert (Mitschnitte auf YouTube), verifizierte Original-Video-URL eines seriösen Kanals fehlt.

  • C-202

    Die exakte Satzfolge variiert leicht zwischen Medien-Transkriptionen (Business Insider: 'wir werden Merkel jagen'; NZZ: 'Wir werden Frau Merkel oder wen auch immer jagen'). Originalvideo belegt die Aussage; ein Wort-für-Wort-Abgleich mit dem Video wurde nicht selbst durchgeführt. Fundstelle der späteren Gauland-Relativierung nicht im Original verifiziert.

  • C-203

    Originalvideo/-audio der Rede existiert (Grundlage der dpa-Berichterstattung), verifizierte Original-URL fehlt. Leichte Transkriptions-Varianten des Satzes.

  • C-204

    Das La-Repubblica-Original (Paywall) ist die eigentliche Primärquelle, dessen direkte URL nicht ermittelt wurde — Euronews dient ersatzweise als Hauptbeleg; italienischer Wortlaut zusätzlich über italienische Sekundärberichte belegt, deutsche Fassung ist die dpa-Übersetzung. Genaues Publikationsdatum (18.05.2024) am Original gegenprüfen. Die deutsche Fassung ist die Wiedergabe der Nachrichtenagenturen, keine amtliche Übersetzung; maßgeblich ist der italienische Wortlaut.

  • C-205

    Rede wurde live übertragen (Phoenix), verifizierte Original-Video-URL fehlt. Leichte Wiedergabe-Varianten zwischen t-online (silbenweise skandiert) und NZZ.

  • C-206

    Volltext des VG-Meiningen-Beschlusses nicht frei zugänglich eingesehen; Buchzitate nur als Fragmente über Presse belegt, ohne Seitenzahlen. Vollständige Originalsätze aus dem Buch nicht wörtlich verifiziert. Hauptsacheverfahren 2024 (Gericht, Az.) nicht verifiziert.

  • C-208

    Originalvideo lag auf dem AfD-YouTube-Kanal (Grundlage der Berichterstattung); verifizierte, heute noch erreichbare Original-Video-URL fehlt. Zitate beruhen auf Presse-Transkription des Videos.

  • C-209

    Kein Originalton vorhanden; Zitat beruht auf journalistischen Gesprächsnotizen zweier FAS-Redakteure. FAS-Originalartikel (Paywall/Print) nicht direkt eingesehen.

  • C-301

    Ort der Bürgerversammlung im Dokument nicht genannt; Originalvideo nicht aufgefunden. Wortlaut am PDF selbst gegengeprüft (25.07.2026).

  • C-302

    Buch nicht im Original eingesehen; Wortlaut aus dem AfD-Dokument übernommen und dort am PDF gegengeprüft. Datum auf Monatsersten gesetzt (Erscheinen laut VG Meiningen 'im Juli 2018').

  • C-303

    Buch nicht im Original eingesehen; Wortlaut am AfD-PDF gegengeprüft. Datum auf Monatsersten gesetzt.

  • C-305

    Seitenangaben beziehen sich auf die Endfassung VSB_2023.pdf; die Pressefassung hat abweichende Paginierung.

  • C-307

    Der Bericht vermerkt in einer Fußnote, die beiden Urteile seien zum Redaktionsschluss noch nicht rechtskräftig gewesen; sie wurden es durch die BGH-Beschlüsse vom 20.08.2025 (siehe B-003).

  • C-401

    Der Bericht nennt im Fließtext den 12.01.2024, in der zugehörigen Fußnote dagegen den 10.01.2024 als Datum des Beitrags; hier ist das Datum der Fußnote übernommen. Diese Ungenauigkeit stammt aus der Quelle.

  • C-407

    Der Bericht nennt nur 'Januar 2024' ohne Tagesdatum und ohne Veranstaltungsort; das Datum ist deshalb auf den Monatsersten gesetzt.

  • C-408

    Zitat im Bericht mit Auslassungen wiedergegeben; hier entsprechend gekennzeichnet.

  • C-409

    Der Bericht gibt die Äußerung überwiegend in indirekter Rede mit eingebetteten Teilzitaten wieder; die verbindenden Satzteile sind hier in eckigen Klammern kenntlich gemacht. Ein zusammenhängender Originalwortlaut liegt nicht vor.

  • C-501

    Datum ist eine Eingrenzung (26./27.08.2017); exakter Tag, genauer Ort, FAZ-Erstbericht vom 28.08.2017 und ein Videomitschnitt fehlen.

  • C-502

    Original-Posting und Kommentarthread nicht als Archivkopie gesichert; exaktes Datum von Erstbeitrag und Korrektur nicht abschließend verifiziert.

  • C-503

    Original-Tweet nicht archiviert; Datumsdifferenz zwischen den Quellen (31.12.2017 vs. 01.01.2018) offen; Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft nicht im Original beschafft.

  • C-504

    Die vielfach kolportierten Formulierungen 'Wüstensöhne' und 'Heimatland zurück in die Wüste' ließen sich in keiner abrufbaren Quelle wörtlich belegen und sind hier bewusst nicht enthalten. Videomitschnitt und Aktenzeichen der Einstellungsverfügung fehlen.

  • C-505

    Original-Tweet nicht als Archivkopie gesichert; der formale Parteibeschluss über die Ämtersperre liegt nicht im Original vor.

  • C-506

    Das amtliche Plenarprotokoll (7. Wahlperiode) ist noch nicht zugeordnet — Protokollnummer und Seitenzahl ergänzen, dann Quellentyp auf 'plenarprotokoll' hochstufen. Der zweite Satz ist im Bericht mit verbindender indirekter Rede wiedergegeben.

  • C-507

    Das Datumsfeld bezeichnet das AfD-Dokument, nicht die ursprüngliche Rede ('Flügel'-Treffen 2017) — Tag und Ort der Rede klären und Datum korrigieren.

  • C-508

    Das Datumsfeld ist das Datum des belegenden Artikels, nicht das verifizierte Uploaddatum des Videos — Direkt-URL, Uploaddatum und Archivkopie beschaffen.

  • C-509

    Nur eine Quelle; Originalmitschnitt und Transkript des X-Spaces nicht abgerufen, Zitatfassungen weichen zwischen Medien ab. Vor Veröffentlichung zweite unabhängige Quelle und gekennzeichnete deutsche Übersetzung ergänzen.

  • C-601

    Eilbeschluss, nicht rechtskräftig; Hauptsacheverfahren 13 K 3895/25 anhängig.

  • C-602

    Eilbeschluss, nicht rechtskräftig; Hauptsacheverfahren anhängig.

  • C-603

    Veranstaltungsort im Beschluss nicht benannt. Eilbeschluss, nicht rechtskräftig.

  • C-604

    Medium und Interviewpartner im Beschluss nicht benannt. Eilbeschluss, nicht rechtskräftig.

  • C-605

    Das Gericht referiert das Unwerturteil mit dem Wort 'regressiv', während das Zitat selbst 'repressiven' lautet — diese Abweichung steht so im Beschlusstext.

  • C-606

    Nur Monat und Jahr belegt; das Datumsfeld steht auf dem Monatsbeginn und ist als unsicher gekennzeichnet.

  • C-607

    Medium der Äußerung im Beschluss nicht benannt. Eilbeschluss, nicht rechtskräftig.

  • C-608

    Eilbeschluss, nicht rechtskräftig.

  • C-609

    Eilbeschluss, nicht rechtskräftig.

  • C-610

    Anlass und Format im Beschluss nicht näher bezeichnet. Eilbeschluss, nicht rechtskräftig.

  • C-611

    Eilbeschluss, nicht rechtskräftig. Vgl. das nahezu wortgleiche Zitat im Verfassungsschutzbericht des Bundes 2023, dort ohne Namensnennung.

  • C-612

    Kein Äußerungsdatum im Beschluss; ersatzweise steht das Beschlussdatum, gekennzeichnet als unsicher. Das Gericht gibt die Äußerung in zwei durch indirekte Rede verbundenen Zitatteilen wieder.

  • C-613

    Dieser Eintrag dokumentiert bewusst auch eine Äußerung, die gerichtlich als nicht ausreichend bewertet wurde. Eilbeschluss, nicht rechtskräftig.

  • C-614

    Veranstaltung und Ort im Beschluss nicht benannt. Eilbeschluss, nicht rechtskräftig.

  • C-617

    Das Urteil nennt weder Äußerungsdatum noch Funktion; ersatzweise steht das Urteilsdatum, als unsicher gekennzeichnet. Anlass und Medium nicht benannt.

  • C-618

    Das Urteil nennt nur 'im Juli 2019' ohne Tagesdatum; Monat und Jahr sind belegt, der Tag ist gesetzt und als unsicher gekennzeichnet.

  • C-619

    Das Urteil nennt nur 'im Oktober 2021' ohne Tagesdatum; Monat und Jahr sind belegt, der Tag ist gesetzt und als unsicher gekennzeichnet.

  • C-620

    Im Urteil steht kein Äußerungsdatum; ersatzweise das Urteilsdatum, als unsicher gekennzeichnet.

  • C-621

    Im Urteil steht kein Äußerungsdatum; ersatzweise das Urteilsdatum, als unsicher gekennzeichnet.

  • C-622

    Im Urteil steht kein Äußerungsdatum; ersatzweise das Urteilsdatum, als unsicher gekennzeichnet.

  • C-623

    Im Urteil steht kein Äußerungsdatum; ersatzweise das Urteilsdatum, als unsicher gekennzeichnet.

  • C-624

    Das Urteil nennt nur 'Kyffhäuserrede 2016' ohne Tagesdatum; das Datumsfeld steht deshalb auf Jahresbeginn. Exaktes Datum vor Veröffentlichung ermitteln.

  • C-625

    Es handelt sich um drei getrennte Äußerungen — nicht als zusammenhängendes Zitat darstellen. Datum und Anlass der einzelnen Beiträge sind im Urteil nicht angegeben; ersatzweise steht das Urteilsdatum.

  • C-626

    Datum der Äußerung im Urteil nicht angegeben; ersatzweise steht das Urteilsdatum. Der Urheber ist nur über seine Funktion bezeichnet.

  • C-627

    Zitat hier gekürzt; der vollständige Wortlaut steht in Rn. 880. Das Urteil nennt nur den Nachnamen — die Zuordnung ergibt sich aus der angegebenen Funktion.

  • C-628

    Das Urteil nennt nur 'im August 2019'; das Datumsfeld steht deshalb auf Monatsbeginn.

  • C-629

    Ort der Wahlkampfrede im Urteil nicht benannt.

  • C-630

    Die Schreibweisen 'naxihaft' und 'raxxistisch' entsprechen exakt dem Urteilstext — offenbar bewusste Verfremdung zur Umgehung von Plattformfiltern.

  • C-631

    Das Urteil nennt nur den Nachnamen 'Wippel'; ein Vorname ist nicht belegt, deshalb ist hier bewusst keine namentliche Zuordnung eingetragen. Medium der Äußerung nicht benannt; die Schreibweise 'FPDler' entspricht dem Urteilstext.

  • C-632

    Medium der Äußerung im Urteil nicht benannt.

  • C-633

    Im Urteil steht kein Äußerungsdatum; ersatzweise das Urteilsdatum, als unsicher gekennzeichnet. Auch das Format der Äußerung ist nicht benannt.

  • C-634

    Im Urteil steht kein Äußerungsdatum; ersatzweise das Urteilsdatum, als unsicher gekennzeichnet. Die Angabe 'Materialsammlung Januar 2022' bezeichnet den Erfassungszeitpunkt, nicht den Äußerungszeitpunkt.

  • C-635

    Im Urteil steht kein Äußerungsdatum; ersatzweise das Urteilsdatum, als unsicher gekennzeichnet. Die Funktionsangabe beruht auf der Wendung 'den Bundestagsabgeordneten Roger Beckamp […] und Martin Hess', die grammatisch beide erfasst.

  • C-636

    Im Urteil steht kein Äußerungsdatum; ersatzweise das Urteilsdatum, als unsicher gekennzeichnet.

  • C-637

    Im Urteil steht kein Äußerungsdatum; ersatzweise das Urteilsdatum, als unsicher gekennzeichnet. Die Äußerung nimmt auf den Angriff auf Salman Rushdie im August 2022 Bezug, das Urteil nennt dieses Datum aber nicht.

  • C-751

    Wichtig für die Darstellung: Die Deutung als Forderung nach Wiedereinführung der Todesstrafe ist die Auslegung der Behörde ('in kaum verklausulierter Weise'), nicht der Wortlaut des Abgeordneten. Original-Tweet nicht archiviert.

  • C-752

    Die Behörde kennzeichnet die Aussage selbst als 'mehrdeutig' — die menschenwürdewidrige Lesart ist als eine mögliche Auslegung formuliert, nicht als Feststellung. Dieser Vorbehalt muss bei jeder Darstellung mitgeführt werden.

  • C-753

    Das Gutachten nennt kein Ursprungsdatum des Beitrags, nur das Teilen am 23.01.2020 — Datum deshalb als unsicher gekennzeichnet.

  • C-754

    Im Volltext ist die Fußnote wegen eines OCR-Fehlers als '[568]' wiedergegeben; korrekt ist Fn. 658.

  • C-755

    Die Relativierung der Behörde ist bei jeder Darstellung mitzuführen.

  • C-756

    Die Mehrdeutigkeits-Feststellung der Behörde ist bei jeder Darstellung mitzuführen.

  • C-757

    Behördendokument von 2021, kein Gerichtsurteil.

  • C-759

    Ein weiterer Satz des Beitrags ist im Original grammatikalisch unvollständig und wurde deshalb nicht ins Zitat übernommen.

  • C-760

    Für diese Fundstelle ist keine Originalseitenzahl belegbar.

  • C-762

    Das Datum nennt nur der Fließtext des Gutachtens; die Fußnote führt lediglich ein Abrufdatum.

  • C-763

    Das Gutachten vermerkt ein zum Stand Dezember 2020 eingeleitetes Parteiausschlussverfahren gegen Mandic, dessen Ausgang nicht dokumentiert ist.

  • C-766

    Das Gutachten nennt kein Äußerungsdatum; eingetragen ist ersatzweise das Datum des belegenden Facebook-Eintrags (14.06.2019). Das Zitat ist teils in indirekte Rede eingebettet; die eckigen Klammern markieren die grammatische Anpassung.

  • C-767

    Sprecher ist eine Parteigliederung, keine namentlich benannte Person.

  • C-768

    Das Gutachten zitiert die Erklärung nur in Teilzitaten innerhalb eines Referatssatzes; die eckigen Klammern markieren die verbindenden Wörter. Ein durchgehend wörtlicher Erklärungstext liegt nicht vor.

  • C-801

    Primärquelle direkt als PDF vom Server des Deutschen Bundestages (dserver.bundestag.de) abgerufen und im Volltext geprüft; Seiten- und Spaltenangabe über Koordinatenauswertung des PDF verifiziert. Hinweis: WebFetch liefert für dserver.bundestag.de HTTP 400, die Prüfung erfolgte daher per direktem Download.

  • C-802

    Primärquelle direkt als PDF abgerufen und im Volltext geprüft; Seiten-/Spaltenangabe über PDF-Koordinaten verifiziert.

  • C-803

    Die im Zitat behauptete Übereinstimmung mit Ministerpräsident Michael Kretschmer wurde nicht anhand einer Äußerung Kretschmers geprüft; dokumentiert ist allein Chrupallas Aussage.

  • C-805

    Der Satz steht im Protokoll als Frage. Ob Chrupalla den Bezug 'für die eigene, für die deutsche Bevölkerung' als Einschränkung des Schutzbereichs von Art. 1 GG verstanden wissen wollte, geht aus dem Protokoll nicht hervor und wird hier nicht behauptet.

  • C-807

    Der Verfahrensstand des Rechtsstreits AfD gegen BfV (Stillhaltezusage, Klage vor dem VG Köln) wurde für diesen Eintrag nicht eigenständig geprüft und ist hier bewusst nicht behauptet.

  • C-808

    Die Pressemitteilung wurde per WebFetch und zusätzlich per direktem Abruf des HTML-Quelltextes geprüft; beide Abrufe ergaben denselben Wortlaut. Die Einstufungsentscheidung des BfV selbst ist nicht Gegenstand dieses Eintrags.

  • C-810

    Ob das Präsidium den Vorgang nachträglich aufgegriffen hat, wurde in den Plenarprotokollen 21/44 bis 21/49 nicht überprüft; in Protokoll 21/43 selbst findet sich kein Ordnungsruf zu dieser Passage.

  • C-813

    Der im Vorspann geschilderte Verfahrensstand (Anklage des Generalbundesanwalts gegen Serhij K.) stammt aus dem AfD-Dokument selbst und wurde nicht anhand einer Pressemitteilung des Generalbundesanwalts gegengeprüft. Für die Dokumentation des Chrupalla-Zitats ist das ohne Belang; für eine Verwendung des Vorspanns wäre eine eigene Prüfung nötig.

  • C-814

    Nicht geprüft: ob das Präsidium den angekündigten Vorgang später mit einer Rüge oder Ordnungsmaßnahme abgeschlossen hat (in den Protokollen 21/27 bis 21/34 kein entsprechender Eintrag gefunden). Das Fraktionsamt Münzenmaiers (stellvertretender Fraktionsvorsitzender) wurde nicht aus einer Primärquelle belegt und ist daher in 'funktion_zum_zeitpunkt' nicht aufgeführt.

Bereich D · Abstimmungsverhalten & Anträge

  • D-001

    Geringfügige Abweichung: bundestag.de-Textarchiv nennt 345 Nein-Stimmen, die Fraktionsaufschlüsselung der Abstimmungsdatenbank summiert auf 344; Plenarprotokoll 20/210 gegenprüfen.

  • D-003

    Spätere endgültige Ablehnung nach Ausschussberatung nicht per Primärquelle verifiziert.

  • D-004

    Fraktionsgenaue Aufschlüsselung der 131 Ja-Stimmen (mutmaßlich AfD) nicht separat aus der Abstimmungsdatenbank abgerufen. Enthaltungszahlen auf der Textarchiv-Seite nicht ausgewiesen.

  • D-005

    Wortlaut des Antrags aus der Bundestags-Textarchivseite zitiert; PDF-Volltext nicht separat extrahiert.

  • D-006

    PDF-Volltext der Drs. 20/11140 nicht abgerufen; Wortlaut nach Bundestags-Textarchiv paraphrasiert. Ergebnis der Ausschussberatung nicht verifiziert.

  • D-007

    Exakter deutscher Titel des Antrags 20/10375 nur in englischer Wiedergabe der Datenbankseite extrahiert. Drucksachennummer des Unions-Taurus-Antrags in Quellenextrakten uneinheitlich (20/10379 bzw. 20/10387) — nicht abschließend verifiziert; AfD-Fraktionsaufschlüsselung zu diesem Unionsantrag nicht separat abgerufen.

  • D-009

    Stimmverhalten wurde auf ESN-Fraktionsebene verifiziert; namentliche Zuordnung einzelner AfD-MEPs nicht separat aus der XML-Abstimmungsdatei des EP abgerufen.

  • D-010

    Namentliche Zuordnung einzelner AfD-MEPs nicht separat abgerufen (nur Fraktions-/Länderaufschlüsselung).

  • D-102

    Keine namentliche Abstimmung – es liegen daher keine Einzelstimmen und keine Fraktionszahlen vor, nur die im Plenarprotokoll festgehaltene Feststellung des Sitzungsvorstands zum Abstimmungsverhalten der Fraktionen. Der genaue Wortlaut der AfD-Begründung in der Aussprache wurde für diesen Eintrag nicht wörtlich erfasst; nachzutragen aus PlPr 19/170, Redebeitrag Ulrike Schielke-Ziesing.

  • D-103

    Widerspruch in den Zahlen: Die Abstimmungsdatenbank auf bundestag.de weist 225 Nein-Stimmen aus (Fraktionssumme: CDU/CSU 7 + AfD 141 + Grüne 77 = 225, abgegeben 596), das 'Endgültige Ergebnis' im Plenarprotokoll 21/48 dagegen 595 abgegebene Stimmen mit 224 Nein. Differenz von einer Nein-Stimme; die AfD-Zahl (141) ist von der Abweichung nicht betroffen. Das vorläufig verlesene Ergebnis lautete 597 Stimmkarten / 319 Ja / 225 Nein / 53 Enthaltungen.

  • D-104

    Über den 12-Euro-Mindestlohn selbst wurde nicht namentlich abgestimmt; namentlich abgestimmt wurde ausschließlich über Artikel 7 (Minijob-/Geringfügigkeitsgrenze). Das Abstimmungsverhalten zum Gesamtgesetz ist nur über die Feststellung des Sitzungsvorstands im Plenarprotokoll belegt (Enthaltung der AfD-Fraktion), nicht über Einzelstimmen. Eine wörtliche AfD-Begründung aus der Aussprache wurde für diesen Eintrag nicht erfasst; der Redebeitrag Norbert Kleinwächter (AfD) ist als Anlage 9 zu PlPr 20/42 zu Protokoll gegeben.

  • D-106

    Eine wörtliche Begründung der AfD-Fraktion aus der Aussprache wurde für diesen Eintrag nicht erfasst; die AfD-Redebeiträge zu TOP 6 (u. a. Jens Maier) sind in PlPr 19/36 nachzutragen.

  • D-108

    Die eine Ja-Stimme aus der AfD-Fraktion (Zustimmung zur Ablehnung des eigenen Antrags) ist nicht aufgeklärt; sie ergibt sich aus der Fraktionsaufschlüsselung der Abstimmungsdatenbank. Namenslisten des Plenarprotokolls zur Zuordnung noch nicht ausgewertet.

  • D-111

    Geringfügige Abweichung zwischen verlesenem vorläufigem Ergebnis (591 Stimmkarten / 321 Ja) und Endgültigem Ergebnis im Protokoll (590 / 320 Ja); die AfD-Zahlen sind davon nicht betroffen.

  • D-112

    Der Titel der Abstimmung in der Bundestags-Datenbank lautet 'GKV-Finanzstabilisierungsgesetz', die Abstimmung betraf jedoch ausschließlich den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 20/4093), nicht das Gesetz selbst. Über das Gesetz wurde per Handzeichen abgestimmt; für das Gesetz selbst liegen daher keine Einzelstimmen vor. Eine wörtliche AfD-Begründung aus der Aussprache wurde für diesen Eintrag nicht erfasst.

  • D-113

    Abweichung zwischen verlesenem vorläufigem Ergebnis (609 Stimmkarten / 319 Ja / 286 Nein) und Endgültigem Ergebnis (606 / 318 / 284); die Abstimmungsdatenbank folgt dem Endgültigen Ergebnis. Eine wörtliche AfD-Begründung aus der Aussprache wurde für diesen Eintrag nicht erfasst. Die genaue Zuordnung der drei AfD-Anträge zu den einzelnen Drucksachennummern (21/2036, 21/2716, 21/5332, 21/5759, 21/5753) ist noch zu verifizieren.

  • D-114

    Abweichung zwischen verlesenem vorläufigem Ergebnis (604 Stimmkarten / 272 Ja) und Endgültigem Ergebnis (599 / 267 Ja). Eine Begründung der AfD für ihre Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag ist im Plenarprotokoll nicht auffindbar; über die Entschließungsanträge wurde ohne gesonderte Aussprache abgestimmt. Die Drucksachennummern des zweiten und dritten Linke-Entschließungsantrags sind noch zu verifizieren.

Bereich E · Programmatik & Europa

  • E-001

    PDF-Volltext selbst abgerufen und Zitat wörtlich extrahiert; Original liegt jedoch nur als Kopie bei abgeordnetenwatch.de vor, nicht mehr auf afd.de — Wayback-Kopie der ursprünglichen alternativefuer.de-Fassung ermitteln.

  • E-002

    Seitenangaben nach Kolumnentiteln der Web-Version des PDF (S. 20/21 bzw. Kap. 2.4 laut Inhaltsverzeichnis S. 18).

  • E-004

    Satzende im zweispaltigen PDF-Layout ('unvereinbar') über Spaltenumbruch rekonstruiert; Kernzitat wörtlich belegt.

  • E-008

    Genaue Druckseite der Randspalte nicht ermittelt (Textextraktion ohne verlässliche Seitenmarken an dieser Stelle).

  • E-010

    Beide Fassungen als Volltext verglichen; als Beschlussdatum ist der letzte Versammlungstag (06.08.2023) angesetzt, das exakte Abstimmungsdatum innerhalb der Versammlung wurde nicht separat verifiziert.

  • E-014

    Seitenzahl des Klimakapitels in der Druckfassung nicht exakt zugeordnet.

  • E-020

    Abstimmungsergebnis 29:26 und Aufnahmedatum 12.06.2014 nicht aus EP-/EKR-Primärquelle verifiziert — zeitgenössische Presse (Juni 2014) oder EP-Dokumente nachziehen; Wikipedia nur als Wegweiser.

  • E-021

    Datumsdiskrepanz Pretzell-Ausschluss (11. oder 12.04.2016); zeitgenössische Presse (z. B. FAZ/Spiegel April 2016) zur Klärung heranziehen; Wikipedia nur als Wegweiser.

  • E-022

    EP-Plenarprotokoll bzw. EP-Pressemitteilung zur Fraktionsanzeige (Juni 2019) als Primärquelle nachziehen; genaue AfD-Abgeordnetenzahl bei Gründung verifizieren; Meuthen-Zitat an zeitgenössischer Presse gegenprüfen.

  • E-023

    Offizielle Pressemitteilung der ID-Fraktion vom 23.05.2024 nachziehen.

  • E-024

    Offizielle EP-Bekanntgabe der Fraktionsbildung (Plenarmitteilung 10.07.2024) nachziehen; vollständige Gründungsmitgliederliste mit Sitzzahl je Partei aus EP-Primärquelle verifizieren.

  • E-101

    PDF selbst abgerufen, Volltext extrahiert, Seitenzahl entspricht der gedruckten Seitenzahl im PDF. Der Bundesparteitag tagte am 30.04. und 01.05.2016; an welchem der beiden Tage konkret über Kapitel 11 abgestimmt wurde, geht aus dem Programm-PDF nicht hervor.

  • E-104

    In diesem PDF weicht die gedruckte Seitenzahl um eins von der PDF-Seitenzählung ab; beide sind im Aktenzeichen angegeben.

  • E-108

    Der Bundesparteitag tagte am 30.04. und 01.05.2016; an welchem der beiden Tage konkret über Kapitel 5 abgestimmt wurde, geht aus dem Programm-PDF nicht hervor.

  • E-110

    Der Bundesparteitag tagte am 30.04. und 01.05.2016; an welchem der beiden Tage konkret über Kapitel 11 abgestimmt wurde, geht aus dem Programm-PDF nicht hervor.

Bereich F · Ökonomische Folgenabschätzungen

  • F-001

    Vollständiges Studien-PDF (IW-Trends 2024-02-06) nicht separat abgerufen, Kernzahlen stammen aus der offiziellen IW-Pressemitteilung; dokumentierte AfD-Reaktion auf diese konkrete Studie nicht verifiziert

  • F-002

    Nur Erscheinungsmonat (Februar 2019) im PDF angegeben, daher Datum auf Monatsersten gesetzt; die synthetische Kontrollmethode der cep-Studie wurde in der Fachdebatte methodisch kritisiert; Studie wird wegen der negativen Werte für Frankreich/Italien teils auch von Euro-Kritikern zitiert — Einordnung erforderlich

  • F-003

    Kurzbericht-PDF (kb2021-25.pdf) nicht separat abgerufen; Zahlen aus offizieller IAB-Presseinformation und idw-Zweitveröffentlichung verifiziert

  • F-004

    Abgerufene Meldung ist die (deutschsprachige) Mitteilung unter /en/-Pfad der Stiftungs-Website; Studien-PDF nicht separat abgerufen

  • F-005

    Die Studie nennt die AfD nicht als eigene Kategorie; 'politische Unzufriedenheit' ist der abgefragte Oberbegriff — kein direkter Kausalbezug zur AfD behaupten. Veröffentlichungsdatum 11.06.2025 laut Impressum, abgerufene Datei ist die revidierte Fassung vom 16.03.2026 (Erratum betrifft laut IAB nicht die Grundaussagen)

  • F-006

    Nur Erscheinungsmonat (Februar 2024) angegeben, Datum auf Monatsersten gesetzt

  • F-008

    Zitat stammt aus der englischsprachigen ifo-Seite (deutsche URL-Variante war nicht auffindbar/404); Meinungsumfrage unter Ökonomen, keine Modellrechnung — als Erwartungsindikator einordnen

  • F-009

    Publikation nur mit Monatsangabe 'September 2024' datiert, Datum auf Monatsersten gesetzt; erhoben werden Abwanderungs-Absichten, nicht realisierte Abwanderung

  • F-010

    Untersuchungszeitraum endet 2017, AfD nur als Teil der Kategorie rechtsextremer/rechtspopulistischer Parteien erfasst; die genaue Größenordnung des Effekts differiert zwischen FE- und IV-Spezifikation (SMC: ca. 2 je 1.000; IV-basierte Rechnung deutlich höher) — vor Übernahme einer einzelnen Effektzahl im PDF der Studie nachprüfen; externe Experteneinordnung (SMC) verweist auf verbleibende Endogenitätszweifel

  • F-011

    AfD-Passage wurde über die IW-Studienseite wiedergegeben; exakter Wortlaut im Kurzbericht-PDF vor Zitatverwendung gegenprüfen

Bereich G · Personelle Verflechtungen

  • G-001

    Vollständiger Redetext enthält keine Mitgliederzahl; die häufig genannte Zahl von ca. 7.000 Flügel-Zugehörigen stammt aus begleitender Berichterstattung und wurde hier nicht als amtliche Feststellung übernommen.

  • G-002

    Der Originalwortlaut des Bundesvorstandsbeschlusses vom 20.03.2020 (Parteidokument) liegt nicht im Volltext vor; Wiedergabe nach Presseberichterstattung über das parteioffizielle Vorgehen.

  • G-003

    Diese Verfahren betrafen die Verdachtsfall-Einstufungen; die spätere Einstufung der Gesamtpartei als 'gesichert rechtsextremistisch' (Mai 2025) ist nicht Gegenstand dieses Eintrags (siehe A-004 bis A-006).

  • G-004

    Exakte Seitenangabe im 400-seitigen PDF nicht einzeln verifiziert; für die Website sollte die Fundstelle im PDF nachgeschlagen werden.

  • G-005

    Die in Teilen der Berichterstattung genannte Beitrittsangabe 'Junge Landsmannschaft Ostpreußen' im Aufnahmeantrag wurde hier nicht aus einer Primärquelle verifiziert und deshalb nicht als Tatsache aufgenommen; Originalwortlaut des Bundesvorstandsbeschlusses liegt nicht vor.

  • G-006

    Einstweilige Verfügung, keine Hauptsacheentscheidung; Beschlussvolltext nicht abgerufen.

  • G-007

    Der Volltext des Schiedsgerichtsbeschlusses ist nicht öffentlich; nur die Parteimitteilung liegt vor.

  • G-008

    Der Ausgang des zivilgerichtlichen Hauptsacheverfahrens wurde nicht abschließend verifiziert; nachzurecherchieren. Faktisch blieb Kalbitz dauerhaft ausgeschlossen.

  • G-009

    Die BfV-Seite ist undatiert (Bezug auf Winterakademie 2024, daher Stand 2024 oder später); Publikations-/Standdatum beim BfV verifizieren. Datum-Feld = Abrufdatum.

  • G-010

    Rechtsstatus der Einstufung (angefochten/bestandskräftig) nicht per Gerichtsquelle verifiziert; das IfS löste sich 2024 selbst auf (siehe G-011).

  • G-011

    Der Original-Sezession-Beitrag Kubitscheks wurde nicht direkt abgerufen (Zitat nach taz-Wiedergabe).

  • G-012

    Formale AfD-Beschlusslage zur IB ('Unvereinbarkeitsliste' und deren spätere Änderungen) nicht aus Primärquellen erhoben; VG-Berlin-Verfahren 1 L 188/20 nur über Sekundärquelle referenziert.

  • G-013

    Sellner-Originalzitat der Selbstbestätigung (eigener Text/Interview) nachtragen; Siegmund-Teilnahme nur journalistisch belegt — als Fremdbewertung mit Vertrauensgrad mittel behandeln, sofern keine Primärbestätigung nachgewiesen wird.

  • G-014

    Exakte Aktenzeichen der OLG-Hamburg-Beschlüsse vom 26.03.2024 in den Quellen uneinheitlich (7 W 33/24 und 7 W 34/23 bzw. 34/24) — anhand der Beschlussvolltexte verifizieren; keine BVerfG-Entscheidung aufgefunden; Berufungsverfahren gegen die Urteile vom 19.12.2025 offen; LG Berlin verlangte laut Correctiv-Einordnung im März 2026 Änderung zweier Sätze (Berufung von Correctiv eingelegt).

  • G-015

    Eilentscheidung unanfechtbar, Hauptsacheverfahren offen.

  • G-016

    Amtliche Bestätigung der Gesamtzahl (parlamentarische Antwort mit Bundestagsdrucksachennummer) nicht aufgefunden — Drucksache recherchieren oder Eintrag ausdrücklich als journalistische Zählung belassen.

  • G-017

    Nur Querverweis auf B-007; dort Urteils-/Verfahrensstand (OLG Frankfurt) aktualisieren.

Bereich H · Innerparteiliche Kritik

  • H-001

    Erklärung liegt als dpa-Dokumentation vor, nicht als Original-E-Mail; Auslassungen mit […] markiert (Volltext im Archiv-Snapshot vollständig verfügbar).

  • H-002

    Der exakte Wortlaut der eigentlichen Austrittserklärung vom 26.09.2017 (Dresden) wurde nicht im Original verifiziert — nur die PK vom 25.09.

  • H-003

    Zitate stammen aus der tagesschau-Textfassung des ARD-Interviews (Volltext direkt abgerufen); das Original-Video wurde nicht gesichtet.

  • H-004

    Zitate nur fragmentarisch über Junge Freiheit verifiziert; Original-Austrittserklärung nicht verfügbar.

  • H-005

    Der Telegram-Posting-Inhalt (PCR-Test) ist über Sekundärberichterstattung belegt, das Original-Posting wurde nicht eingesehen.

  • H-006

    Original-Austrittsschreiben nur über dpa-Wiedergabe in der taz zugänglich.

  • H-007

    Vollständige Original-Austrittserklärung (Website/Social Media Cotars) nicht separat archiviert geprüft.

  • H-008

    Begründung nur als indirekte Wiedergabe der E-Mail durch das ZDF verfügbar, kein wörtliches Zitat Knodels.

  • H-009

    Die vollständige Antragsschrift des Bundesvorstands ist nicht öffentlich; Beschlussdatum 13.02.2017 laut Pressemitteilung/Berichterstattung. Kein Aktenzeichen ermittelbar.

  • H-010

    Der Beschluss des Landesschiedsgerichts selbst (Volltext, Aktenzeichen) ist nicht öffentlich; Begründung nur über Presse-/Sprecherwiedergabe.

  • H-011

    Beschlussdatum vs. Bekanntgabedatum nicht getrennt verifiziert; spätere zivilgerichtliche Schritte Gedeons (bis 2023) nicht im Detail geprüft; Meuthen-Zitatwortlaut nur über JF-Wiedergabe; kein Aktenzeichen ermittelt.

  • H-012

    Kurzeintrag mit Querverweis auf Bereich G (dort Primärbelege LTO/afd.de); KG-Berlin-Entscheidung vom 22.01.2021 (Aktenzeichen) dort nachtragen. Rechtsstatus 'rechtskräftig' bezieht sich auf den zivilgerichtlichen Abschluss laut KG Berlin 22.01.2021 (Berufung zurückgewiesen).

  • H-013

    Interview-Volltext direkt abgerufen (frei zugänglicher Teil umfasst die zitierten Passagen).

  • H-014

    Lucke-Zitat 'was auch ihr geworden ist' so im Artikel gedruckt — mutmaßlich Druckfehler für 'was aus ihr geworden ist'; Original (Zeitmagazin 7/2017) nicht abgerufen. Stenzel-/Keller-Zitate stammen aus einem ZDF-Bericht, hier über schwaebische.de verifiziert.

  • H-015

    Zitate über AFP-Wiedergabe des BamS-Interviews verifiziert (Volltext direkt abgerufen); BamS-Original hinter Paywall.

  • H-016

    Weitere wörtliche Zitate aus dem Buchvolltext nicht verifiziert (kein Onlinevolltext); Gastbeitrag nur im frei zugänglichen Teil geprüft.