Jian G.
Ehemaliger Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah im Europäischen Parlament
Anlass
Urteil des OLG Dresden wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für China in besonders schwerem Fall (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB)
Zusammenhang und Feststellungen
Das OLG Dresden (Az. 4 St 1/25) verurteilte Jian G. zu 4 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe. Nach den Feststellungen beschaffte er von 2019 bis 2024 Informationen aus dem Europäischen Parlament, gab teils vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weiter, spähte chinesische Dissidenten aus und trug Informationen über AfD-Führungspersonal zusammen. Die Mitangeklagte Yaqi X. (Logistikmitarbeiterin am Flughafen Leipzig) erhielt 1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung. Gegen Maximilian Krah selbst ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem separaten Verfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen (siehe B-011).
Art der Aussage
Gerichtsurteil
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
LTO: Ehemaliger Krah-Mitarbeiter wegen Spionage verurteilt (OLG Dresden, 4 St 1/25)
Weitere Quellen
ZDFheute: Spionage: Ehemaliger Mitarbeiter von Maximilian Krah verurteilt
Einschränkung
Offizielle PM des OLG Dresden nicht direkt abgerufen; Rechtskraft ungeklärt (Revision zum BGH möglich, Einlegung nicht verifiziert) — daher Status 'laufend' statt 'rechtskräftig'; Stand des Ermittlungsverfahrens gegen Krah (Anklageerhebung?) bis Juli 2026 nicht verifiziert.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag B-008 (OLG Dresden, 4 St 1/25), berliner-friedensglocke.de/eintrag/B-008/