Zum Inhalt springen
Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Jian G.

Ehemaliger Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah im Europäischen Parlament

Anlass

Urteil des OLG Dresden wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für China in besonders schwerem Fall (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB)

Zusammenhang und Feststellungen

Das OLG Dresden (Az. 4 St 1/25) verurteilte Jian G. zu 4 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe. Nach den Feststellungen beschaffte er von 2019 bis 2024 Informationen aus dem Europäischen Parlament, gab teils vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weiter, spähte chinesische Dissidenten aus und trug Informationen über AfD-Führungspersonal zusammen. Die Mitangeklagte Yaqi X. (Logistikmitarbeiterin am Flughafen Leipzig) erhielt 1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung. Gegen Maximilian Krah selbst ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem separaten Verfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen (siehe B-011).

Art der Aussage

Gerichtsurteil

Rechtsstatus

Verfahren läuft

Belegqualität

Beleg mittel

Primärquelle

PresseOLG Dresden, 4 St 1/25

LTO: Ehemaliger Krah-Mitarbeiter wegen Spionage verurteilt (OLG Dresden, 4 St 1/25)

Weitere Quellen

ZDFheute: Spionage: Ehemaliger Mitarbeiter von Maximilian Krah verurteilt

Original ↗Archivkopie fehlt

Einschränkung

Offizielle PM des OLG Dresden nicht direkt abgerufen; Rechtskraft ungeklärt (Revision zum BGH möglich, Einlegung nicht verifiziert) — daher Status 'laufend' statt 'rechtskräftig'; Stand des Ermittlungsverfahrens gegen Krah (Anklageerhebung?) bis Juli 2026 nicht verifiziert.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag B-008 (OLG Dresden, 4 St 1/25), berliner-friedensglocke.de/eintrag/B-008/