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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Daniel Halemba

AfD-Abgeordneter im Bayerischen Landtag (seit Oktober 2023)

Anlass

Urteil des AG Würzburg wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB); Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung (§ 130 StGB)

Zusammenhang und Feststellungen

Das AG Würzburg verurteilte Halemba zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 190 Euro (30.400 Euro). Nach den Feststellungen leitete er im Juli 2022 aus Betrugstaten Dritter stammende Gelder über sein Privatkonto an ein Konto im Baltikum weiter und erhielt dafür eine Provision; zudem setzte er mit einem Mitangeklagten einen studentischen Zeugen unter Druck, nicht mit den Ermittlern zu kooperieren. Die Staatsanwaltschaft hatte 240 Tagessätze à 215 Euro gefordert. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten Rechtsmittel ein; die Sache geht zum Landgericht.

Position der Betroffenen

Halemba erklärte, das Urteil nicht zu akzeptieren, und sprach von politischer Verfolgung; der Vorsitzende Richter wies dies als 'groteske Verharmlosung tatsächlicher politischer Verfolgung' zurück (LTO-Bericht).

Art der Aussage

Gerichtsurteil

Rechtsstatus

Angefochten

Belegqualität

Beleg mittel

Primärquelle

Presse

LTO: Geldwäsche und Nötigung: AfD-Politiker Halemba verurteilt

Weitere Quellen

Bayerische Staatszeitung: Rechtsmittel im Strafverfahren gegen Halemba eingelegt

Original ↗Archivkopie fehlt

ZDFheute: Daniel Halemba: AfD-Abgeordneter zu Geldstrafe verurteilt

Original ↗Archivkopie fehlt

Einschränkung

Aktenzeichen des AG Würzburg nicht ermittelt; keine Gerichts-PM abgerufen; Stand des Berufungsverfahrens vor dem LG Würzburg nicht verifiziert.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag B-009, berliner-friedensglocke.de/eintrag/B-009/