Daniel Halemba
AfD-Abgeordneter im Bayerischen Landtag (seit Oktober 2023)
Anlass
Urteil des AG Würzburg wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB); Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung (§ 130 StGB)
Zusammenhang und Feststellungen
Das AG Würzburg verurteilte Halemba zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 190 Euro (30.400 Euro). Nach den Feststellungen leitete er im Juli 2022 aus Betrugstaten Dritter stammende Gelder über sein Privatkonto an ein Konto im Baltikum weiter und erhielt dafür eine Provision; zudem setzte er mit einem Mitangeklagten einen studentischen Zeugen unter Druck, nicht mit den Ermittlern zu kooperieren. Die Staatsanwaltschaft hatte 240 Tagessätze à 215 Euro gefordert. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten Rechtsmittel ein; die Sache geht zum Landgericht.
Position der Betroffenen
Halemba erklärte, das Urteil nicht zu akzeptieren, und sprach von politischer Verfolgung; der Vorsitzende Richter wies dies als 'groteske Verharmlosung tatsächlicher politischer Verfolgung' zurück (LTO-Bericht).
Art der Aussage
Gerichtsurteil
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
Weitere Quellen
Bayerische Staatszeitung: Rechtsmittel im Strafverfahren gegen Halemba eingelegt
ZDFheute: Daniel Halemba: AfD-Abgeordneter zu Geldstrafe verurteilt
Einschränkung
Aktenzeichen des AG Würzburg nicht ermittelt; keine Gerichts-PM abgerufen; Stand des Berufungsverfahrens vor dem LG Würzburg nicht verifiziert.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag B-009, berliner-friedensglocke.de/eintrag/B-009/