Redaktionsregeln
Wie belegt wird
- 251
- Einträge
- 251
- mit Archivkopie der Primärquelle
- 192 / 59
- Belegqualität hoch / mittel
- 01
Primärquelle vor Sekundärquelle
Das Urteil, nicht der Bericht darüber. Das Plenarprotokoll, nicht die Zitatsammlung. Liegt nur eine Zweitquelle vor, ist die Belegqualität herabgestuft.
- 02
Kein Eintrag ohne Beleg
Was sich nicht an einer Quelle bestätigen ließ, wird nicht aufgenommen — auch nicht, wenn es vielfach zitiert wird.
- 03
Vollständiger Zusammenhang
Wortlaut mit Datum, Anlass und Funktion der sprechenden Person. Auslassungen mit […] gekennzeichnet.
- 04
Widersprüche werden dokumentiert
Bestreitet ein Betroffener die Darstellung oder ist eine Einstufung angefochten, steht das im Eintrag.
- 05
Jede Quelle wird archiviert
Zu jeder Internetquelle ein Schnappschuss im Internet Archive. Die Pressemitteilung des Verfassungsschutzes vom 2. Mai 2025 ist von der Behördenseite verschwunden und nur noch dort belegbar.
- 06
Tatsache und Bewertung bleiben getrennt
Jeder Eintrag weist aus, ob er einen dokumentierten Vorgang, eine gerichtliche Feststellung, eine behördliche Einstufung oder eine Fremdeinschätzung wiedergibt.
Ausdrücklich ausgeschlossen
- anonyme Quellen
- Gerüchte und Verdachtsberichterstattung ohne offizielle Bestätigung
- Privatpersonen ohne öffentliche Funktion
- sinnentstellende Kürzungen
- Aussagen über innere Motive — dokumentiert wird, was gesagt und getan wurde
Aktenzeichen
Jeder Eintrag trägt ein Kürzel aus Bereichsbuchstabe und laufender Nummer, etwa B-001. Diese Kennung bleibt stabil und ist direkt verlinkbar — sie kann in Texten, Anfragen oder Schriftsätzen zitiert werden.
Fehler melden
Wenn ein Eintrag falsch, veraltet oder unvollständig ist, ist ein Hinweis ausdrücklich erwünscht. Bitte das Aktenzeichen und die betreffende Quelle nennen. Korrekturen werden nachvollziehbar eingearbeitet, offene Punkte stehen bis dahin in der Lückenliste.