Ralf Stadler
AfD-Abgeordneter im Bayerischen Landtag
Anlass
Urteil des AG Passau wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), Gewaltdarstellung und Datenschutzverstößen
Zusammenhang und Feststellungen
Das AG Passau verurteilte Stadler zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 165 Euro (26.400 Euro). Gegenstand waren u. a. ein im April 2023 verbreitetes Video vom Bahnhof Moosburg, in dem er zwei dunkelhäutige Personen filmte und mit Begriffen wie 'Neubürger' und 'Messerstecher' kommentierte (laut Gericht, um sie 'als Repräsentanten von Geflüchteten öffentlich an den Pranger zu stellen'), ein im Februar 2023 geteiltes unverpixeltes Tötungsvideo russischer Soldaten sowie die Veröffentlichung eines Unterstützungsdokuments für eine Geflüchtetenfamilie mit Namen, Adressen und Geburtsdaten von Kindern unter der Überschrift 'Edelasylantin'. Es ist bereits seine dritte strafrechtliche Verurteilung.
Position der Betroffenen
Stadler kündigte an, das Urteil nicht zu akzeptieren, und stellte Rechtsmittel in Aussicht; er verwies darauf, vergleichbare Inhalte liefen auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Hog'n-Bericht).
Art der Aussage
Gerichtsurteil
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
Hog'n (Onlinemagazin Niederbayern): Volksverhetzung und mehr: AfD-Politiker Stadler verurteilt (AG Passau)
Weitere Quellen
news.de (dpa): AfD-Abgeordneter soll 26.400 Euro wegen Volksverhetzung zahlen
Einschränkung
Aktenzeichen nicht ermittelt; nur Rechtsmittel-Ankündigung dokumentiert, tatsächliche Einlegung nicht verifiziert; keine Gerichts-PM abgerufen.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag B-010, berliner-friedensglocke.de/eintrag/B-010/