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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Maximilian Krah

AfD-Bundestagsabgeordneter (zuvor MdEP)

Anlass

Aufhebung der Immunität durch den Deutschen Bundestag: Genehmigung des Vollzugs gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse

Zusammenhang und Feststellungen

Der Bundestag stimmte am 11.09.2025 einstimmig der Beschlussempfehlung (BT-Drs. 21/1590) zu, den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen Krah zu genehmigen. Hintergrund sind Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit Zahlungen aus China. Es gilt die Unschuldsvermutung; eine Anklage oder Verurteilung ist nicht dokumentiert.

Position der Betroffenen

Krah hat die Vorwürfe öffentlich zurückgewiesen; eine spezifische Stellungnahme wurde im Rahmen dieser Recherche nicht per Quelle verifiziert.

Art der Aussage

Tatsache

Rechtsstatus

Verfahren läuft

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

BehördendokumentBT-Drs. 21/1590

Deutscher Bundestag, Textarchiv (amtliche Parlamentsdokumentation): Immunität von Maximilian Krah aufgehoben

Weitere Quellen

ZDF: Maximilian Krah: Bundestag hebt Immunität des AfD-Politikers auf

Original ↗Archivkopie fehlt

Einschränkung

Inhalt der BT-Drs. 21/1590 nicht im Volltext abgerufen; Stand der Ermittlungen bis Juli 2026 nicht verifiziert.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag B-011 (BT-Drs. 21/1590), berliner-friedensglocke.de/eintrag/B-011/