Maximilian Krah
AfD-Bundestagsabgeordneter (zuvor MdEP)
Anlass
Aufhebung der Immunität durch den Deutschen Bundestag: Genehmigung des Vollzugs gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse
Zusammenhang und Feststellungen
Der Bundestag stimmte am 11.09.2025 einstimmig der Beschlussempfehlung (BT-Drs. 21/1590) zu, den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen Krah zu genehmigen. Hintergrund sind Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit Zahlungen aus China. Es gilt die Unschuldsvermutung; eine Anklage oder Verurteilung ist nicht dokumentiert.
Position der Betroffenen
Krah hat die Vorwürfe öffentlich zurückgewiesen; eine spezifische Stellungnahme wurde im Rahmen dieser Recherche nicht per Quelle verifiziert.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
Deutscher Bundestag, Textarchiv (amtliche Parlamentsdokumentation): Immunität von Maximilian Krah aufgehoben
Weitere Quellen
ZDF: Maximilian Krah: Bundestag hebt Immunität des AfD-Politikers auf
Einschränkung
Inhalt der BT-Drs. 21/1590 nicht im Volltext abgerufen; Stand der Ermittlungen bis Juli 2026 nicht verifiziert.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag B-011 (BT-Drs. 21/1590), berliner-friedensglocke.de/eintrag/B-011/