'Institut für Staatspolitik' (IfS) und 'Ein Prozent e.V.'
IfS: neurechter Think-Tank in Schnellroda (Götz Kubitschek); 'Ein Prozent e.V.': rechtsextremistischer Verein
Wortlaut der Quelle
Die Positionen des 'Institut für Staatspolitik' und 'Ein Prozent e.V.' sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. (BfV-Präsident Thomas Haldenwang, 26.04.2023)
Nicht von 'Institut für Staatspolitik' (IfS) und 'Ein Prozent e.V.' — Wortlaut der Quelle.
Anlass
BfV stuft IfS und 'Ein Prozent e.V.' als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen ein (zuvor Verdachtsfälle seit April bzw. Juni 2020)
Zusammenhang und Feststellungen
Das BfV begründet die Einstufung mit einem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis, der Propagierung von 'Bevölkerungsaustausch'/'Umvolkung', pauschalisierenden Vorwürfen gegen Migranten und Muslime sowie völkisch-nationalistischen und rassistischen Positionen. Die personelle Vernetzung beider Organisationen zur AfD ist Gegenstand der separaten BfV-Feststellung in G-009; die Kurzmeldung selbst nennt die AfD nicht.
Position der Betroffenen
Kubitschek/IfS wiesen die Einstufung zurück; nach Presseberichten blieb ein gerichtliches Vorgehen des IfS gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht erfolglos (nicht per Primärquelle verifiziert).
Art der Aussage
Behördeneinstufung
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
BfV-Kurzmeldung: Bundesamt für Verfassungsschutz stuft 'Institut für Staatspolitik' (IfS) und 'Ein Prozent e.V.' als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen ein (26.04.2023)
Weitere Quellen
bpb: Verfassungsschutz stuft Gruppierungen als rechtsextremistisch ein
Einschränkung
Rechtsstatus der Einstufung (angefochten/bestandskräftig) nicht per Gerichtsquelle verifiziert; das IfS löste sich 2024 selbst auf (siehe G-011).
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag G-010, berliner-friedensglocke.de/eintrag/G-010/