Andreas Kalbitz (Betroffener); Beschluss: AfD-Bundesvorstand
Kalbitz: Landesvorsitzender und Fraktionsvorsitzender der AfD Brandenburg, Mitglied des Bundesvorstands, führender 'Flügel'-Vertreter
Wortlaut der Quelle
Begründung laut Beschlusswiedergabe: Kalbitz habe in seinem Partei-Aufnahmeantrag 'substanzielle Tatsachen verheimlicht'. (Nur Kurzeintrag — Detaildokumentation in Bereich G, Einträge G-005 bis G-008.)
Nicht von Andreas Kalbitz (Betroffener); Beschluss: AfD-Bundesvorstand — Wortlaut der Quelle.
Anlass
Annullierung der Parteimitgliedschaft durch den Bundesvorstand (7 Ja, 5 Nein, 1 Enthaltung), weil Kalbitz im Aufnahmeantrag 'substanzielle Tatsachen verheimlicht' habe (u. a. mutmaßliche Mitgliedschaft in der rechtsextremen 'Heimattreuen Deutschen Jugend')
Zusammenhang und Feststellungen
Querverweis Bereich G (Rechtsextremismus-Bezüge/'Flügel'). Verfahrensgang: LG Berlin erklärte die Annullierung am 19.06.2020 einstweilig für unzulässig (Verfahrensfehler nach § 10 PartG); das Bundesschiedsgericht bestätigte am 25.07.2020 die Beendigung der Mitgliedschaft; LG Berlin wies am 21.08.2020 Kalbitz' weiteren Eilantrag ab; das Kammergericht Berlin wies am 22.01.2021 die Berufung zurück. Die Entscheidung galt als Erfolg Meuthens gegen den 'Flügel'; Höcke u. a. protestierten.
Position der Betroffenen
Kalbitz bestritt die HDJ-Mitgliedschaft und focht die Annullierung parteiintern und zivilgerichtlich erfolglos an.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
Wikipedia: Andreas Kalbitz — Abschnitt Annullierung der Mitgliedschaft (Wegweiser-Quelle mit Einzelnachweisen; Primärbelege in G-005 bis G-008)
Einschränkung
Kurzeintrag mit Querverweis auf Bereich G (dort Primärbelege LTO/afd.de); KG-Berlin-Entscheidung vom 22.01.2021 (Aktenzeichen) dort nachtragen. Rechtsstatus 'rechtskräftig' bezieht sich auf den zivilgerichtlichen Abschluss laut KG Berlin 22.01.2021 (Berufung zurückgewiesen).
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag H-012, berliner-friedensglocke.de/eintrag/H-012/