Zum Inhalt springen
Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Andreas Kalbitz (Betroffener); Beschluss: AfD-Bundesvorstand

Kalbitz: Landesvorsitzender und Fraktionsvorsitzender der AfD Brandenburg, Mitglied des Bundesvorstands, führender 'Flügel'-Vertreter

Wortlaut der Quelle

Begründung laut Beschlusswiedergabe: Kalbitz habe in seinem Partei-Aufnahmeantrag 'substanzielle Tatsachen verheimlicht'. (Nur Kurzeintrag — Detaildokumentation in Bereich G, Einträge G-005 bis G-008.)

Nicht von Andreas Kalbitz (Betroffener); Beschluss: AfD-Bundesvorstand — Wortlaut der Quelle.

Anlass

Annullierung der Parteimitgliedschaft durch den Bundesvorstand (7 Ja, 5 Nein, 1 Enthaltung), weil Kalbitz im Aufnahmeantrag 'substanzielle Tatsachen verheimlicht' habe (u. a. mutmaßliche Mitgliedschaft in der rechtsextremen 'Heimattreuen Deutschen Jugend')

Zusammenhang und Feststellungen

Querverweis Bereich G (Rechtsextremismus-Bezüge/'Flügel'). Verfahrensgang: LG Berlin erklärte die Annullierung am 19.06.2020 einstweilig für unzulässig (Verfahrensfehler nach § 10 PartG); das Bundesschiedsgericht bestätigte am 25.07.2020 die Beendigung der Mitgliedschaft; LG Berlin wies am 21.08.2020 Kalbitz' weiteren Eilantrag ab; das Kammergericht Berlin wies am 22.01.2021 die Berufung zurück. Die Entscheidung galt als Erfolg Meuthens gegen den 'Flügel'; Höcke u. a. protestierten.

Position der Betroffenen

Kalbitz bestritt die HDJ-Mitgliedschaft und focht die Annullierung parteiintern und zivilgerichtlich erfolglos an.

Art der Aussage

Tatsache

Rechtsstatus

Rechtskräftig

Belegqualität

Beleg mittel

Primärquelle

Presse

Wikipedia: Andreas Kalbitz — Abschnitt Annullierung der Mitgliedschaft (Wegweiser-Quelle mit Einzelnachweisen; Primärbelege in G-005 bis G-008)

Einschränkung

Kurzeintrag mit Querverweis auf Bereich G (dort Primärbelege LTO/afd.de); KG-Berlin-Entscheidung vom 22.01.2021 (Aktenzeichen) dort nachtragen. Rechtsstatus 'rechtskräftig' bezieht sich auf den zivilgerichtlichen Abschluss laut KG Berlin 22.01.2021 (Berufung zurückgewiesen).

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag H-012, berliner-friedensglocke.de/eintrag/H-012/