Wolfgang Gedeon (Verfahrensgegner); Entscheidung: AfD-Bundesschiedsgericht
Gedeon: Landtagsabgeordneter Baden-Württemberg (seit 2016 fraktionslos nach Antisemitismusvorwürfen), AfD-Mitglied
Wortlaut der Quelle
Laut Junge Freiheit befand das Bundesschiedsgericht, Gedeon habe vorsätzlich gegen Grundprinzipien der Partei verstoßen, insbesondere gegen das Bekenntnis zu einem 'freiheitlich demokratischen Rechtsstaat' und zu den 'jüdisch-christlichen und humanistischen Grundlagen unserer Kultur'. Parteichef Jörg Meuthen: 'Es gibt keinen Platz für Antisemiten in der AfD'; Gedeon habe der AfD 'mit seinen israelfeindlichen und antisemitischen Positionen schweren Schaden zugefügt'.
Nicht von Wolfgang Gedeon (Verfahrensgegner); Entscheidung: AfD-Bundesschiedsgericht — Wortlaut der Quelle.
Anlass
Parteiausschluss Gedeons durch das AfD-Bundesschiedsgericht wegen parteischädigenden Verhaltens (Antisemitismusvorwürfe aufgrund seiner Schriften)
Zusammenhang und Feststellungen
Verfahrensgang: 2016 verließ Gedeon nach dem Streit um als antisemitisch bewertete Schriften die Landtagsfraktion; ein erstes Ausschlussverfahren vor dem Landesschiedsgericht Baden-Württemberg wurde im Dezember 2017 wegen eines Formfehlers eingestellt; im Oktober 2018 beschloss der Bundesvorstand ein neues Verfahren; nach Ablehnung in der Vorinstanz entschied das Bundesschiedsgericht im März 2020 auf Ausschluss. Einer der wenigen erfolgreich abgeschlossenen Ausschlüsse eines Mandatsträgers.
Position der Betroffenen
Gedeon bestritt die Antisemitismusvorwürfe durchgängig und ging gegen den Ausschluss vor; eine Stellungnahme zur Entscheidung vom März 2020 ist in der Primärquelle nicht enthalten.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
Weitere Quellen
taz: Landespolitiker Wolfgang Gedeon: Antisemit bleibt AfD-Mitglied (zum vorherigen Verfahrensstand 2019/20)
Stuttgarter Nachrichten: Wolfgang Gedeon: Parteiausschluss abgelehnt (Vorinstanz)
Einschränkung
Beschlussdatum vs. Bekanntgabedatum nicht getrennt verifiziert; spätere zivilgerichtliche Schritte Gedeons (bis 2023) nicht im Detail geprüft; Meuthen-Zitatwortlaut nur über JF-Wiedergabe; kein Aktenzeichen ermittelt.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag H-011, berliner-friedensglocke.de/eintrag/H-011/