Zum Inhalt springen
Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Björn Höcke (Verfahrensgegner); Entscheidung: AfD-Landesschiedsgericht Thüringen

Höcke: AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzender Thüringen

Wortlaut der Quelle

Laut taz stellte das Schiedsgericht fest, dass 'eine Wesensverwandschaft von Höckes Äußerungen mit dem Nationalsozialismus, die der damalige Bundesvorstand dem Thüringer in seinem Ausschlussantrag vorgeworfen hatte, nicht festzustellen' sei.

Nicht von Björn Höcke (Verfahrensgegner); Entscheidung: AfD-Landesschiedsgericht Thüringen — Wortlaut der Quelle.

Anlass

Ablehnung des Parteiausschlussantrags des Bundesvorstands durch das Landesschiedsgericht Thüringen (Entscheidung vom 07.05.2018, mitgeteilt am 09.05.2018)

Zusammenhang und Feststellungen

Damit scheiterte das 2017 eingeleitete Ausschlussverfahren (H-009) in erster Instanz; der Bundesvorstand unter Gauland/Meuthen — die sich vom Antrag ihrer Vorgängerin Petry bereits distanziert hatten — legte kein Rechtsmittel ein. Höcke blieb Mitglied und baute seine Stellung in der Partei anschließend aus.

Position der Betroffenen

AfD-Vize Georg Pazderski gegenüber der taz: Der Bundesvorstand müsse 'sich jetzt mit der Urteilsbegründung befassen und entscheiden, welche Maßnahmen er ergreift.' Höckes Co-Landeschef Steffen Möller forderte, das Urteil als 'Schlussstrich' zu akzeptieren.

Art der Aussage

Tatsache

Rechtsstatus

Kein Verfahren

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

Presse

taz: Parteiausschluss gescheitert: Höcke darf in der AfD bleiben (09.05.2018)

Weitere Quellen

Tagesspiegel: AfD schmettert Parteiausschluss von Björn Höcke ab (Mai 2018)

Original ↗Archivkopie fehlt

Einschränkung

Der Beschluss des Landesschiedsgerichts selbst (Volltext, Aktenzeichen) ist nicht öffentlich; Begründung nur über Presse-/Sprecherwiedergabe.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag H-010, berliner-friedensglocke.de/eintrag/H-010/