Björn Höcke (Verfahrensgegner); Entscheidung: AfD-Landesschiedsgericht Thüringen
Höcke: AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzender Thüringen
Wortlaut der Quelle
Laut taz stellte das Schiedsgericht fest, dass 'eine Wesensverwandschaft von Höckes Äußerungen mit dem Nationalsozialismus, die der damalige Bundesvorstand dem Thüringer in seinem Ausschlussantrag vorgeworfen hatte, nicht festzustellen' sei.
Nicht von Björn Höcke (Verfahrensgegner); Entscheidung: AfD-Landesschiedsgericht Thüringen — Wortlaut der Quelle.
Anlass
Ablehnung des Parteiausschlussantrags des Bundesvorstands durch das Landesschiedsgericht Thüringen (Entscheidung vom 07.05.2018, mitgeteilt am 09.05.2018)
Zusammenhang und Feststellungen
Damit scheiterte das 2017 eingeleitete Ausschlussverfahren (H-009) in erster Instanz; der Bundesvorstand unter Gauland/Meuthen — die sich vom Antrag ihrer Vorgängerin Petry bereits distanziert hatten — legte kein Rechtsmittel ein. Höcke blieb Mitglied und baute seine Stellung in der Partei anschließend aus.
Position der Betroffenen
AfD-Vize Georg Pazderski gegenüber der taz: Der Bundesvorstand müsse 'sich jetzt mit der Urteilsbegründung befassen und entscheiden, welche Maßnahmen er ergreift.' Höckes Co-Landeschef Steffen Möller forderte, das Urteil als 'Schlussstrich' zu akzeptieren.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
taz: Parteiausschluss gescheitert: Höcke darf in der AfD bleiben (09.05.2018)
Weitere Quellen
Tagesspiegel: AfD schmettert Parteiausschluss von Björn Höcke ab (Mai 2018)
Einschränkung
Der Beschluss des Landesschiedsgerichts selbst (Volltext, Aktenzeichen) ist nicht öffentlich; Begründung nur über Presse-/Sprecherwiedergabe.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag H-010, berliner-friedensglocke.de/eintrag/H-010/