Björn Höcke (Verfahrensgegner); Antragsteller: AfD-Bundesvorstand
Höcke: AfD-Landesvorsitzender und Fraktionsvorsitzender in Thüringen
Wortlaut der Quelle
Aus der Erklärung des Bundesvorstands (afd.de): Der Bundesvorstand beschloss 'mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit ein Parteiausschlussverfahren gegen den thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke'; die Maßnahme erfolge 'nach eingehender juristischer Prüfung und politischer Bewertung der Rede Björn Höckes vom 17. Januar 2017 in Dresden'.
Nicht von Björn Höcke (Verfahrensgegner); Antragsteller: AfD-Bundesvorstand — Wortlaut der Quelle.
Anlass
Beschluss des AfD-Bundesvorstands über ein Parteiausschlussverfahren gegen Höcke nach dessen Dresdner Rede vom 17.01.2017 (Äußerungen zur NS-Erinnerungspolitik und zum Holocaust-Mahnmal, siehe C-201)
Zusammenhang und Feststellungen
Das Verfahren wurde maßgeblich von Bundessprecherin Frauke Petry betrieben. Zuständig als erste Instanz war das Landesschiedsgericht des AfD-Landesverbands Thüringen. Es war der prominenteste parteiinterne Versuch, Höcke auszuschließen; er scheiterte 2018 (siehe H-010). Ein früherer Abwahl-/Ausschlussanlauf 2015 (E-Mail-Affäre) blieb ebenfalls folgenlos.
Position der Betroffenen
Höcke wies die Vorwürfe zurück und bestritt eine Nähe zum Nationalsozialismus (dokumentiert u. a. in der Berichterstattung zum Schiedsgerichtsverfahren).
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
AfD: AfD-Bundesvorstand beschließt Ordnungsmaßnahme gegen Björn Höcke (afd.de, Pressemitteilung Februar 2017)
Weitere Quellen
Tagesspiegel: AfD schmettert Parteiausschluss von Björn Höcke ab (Mai 2018, mit Rückblick auf Antrag Feb. 2017)
Einschränkung
Die vollständige Antragsschrift des Bundesvorstands ist nicht öffentlich; Beschlussdatum 13.02.2017 laut Pressemitteilung/Berichterstattung. Kein Aktenzeichen ermittelbar.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag H-009, berliner-friedensglocke.de/eintrag/H-009/