Hochstufung der Gesamtpartei AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
Wortlaut der Quelle
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die „Alternative für Deutschland“ (AfD) seit dem heutigen Tag aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. […] Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen.
Zusammenhang und Feststellungen
Grundlage war laut Medienberichten ein internes Gutachten von 1.108 Seiten (nicht veröffentlicht). Die Original-Pressemitteilung ist mittlerweile depubliziert: Die Live-URL liefert Stand 24.07.2026 HTTP 404; der Wortlaut ist nur über den Wayback-Snapshot vom 02.05.2025 gesichert. Die Einstufung ist Gegenstand des Klage- und Eilverfahrens vor dem VG Köln (siehe A-005, A-006).
Position der Betroffenen
Die AfD wies die Einstufung zurück und erhob Klage sowie Eilantrag beim VG Köln (Hauptsache 13 K 3895/25, Eilverfahren 13 L 1109/25).
Art der Aussage
Behördeneinstufung
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
BfV-Pressemitteilung: Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die „Alternative für Deutschland“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein (depubliziert)
Weitere Quellen
Verfassungsblog: Gesichert rechtsextremistisch, gesichert verboten? Was die Einstufung der AfD für ein mögliches Parteiverbot bedeutet
Einschränkung
Archiv-Snapshot für Verfassungsblog-Sekundärquelle anlegen; Depublikationszeitpunkt der PM ermitteln (CDX-Abfrage).
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag A-004, berliner-friedensglocke.de/eintrag/A-004/