Nichtzulassungsbeschwerden der AfD gegen die Urteile des OVG NRW vom 13.05.2024
Zusammenhang und Feststellungen
Das Bundesverwaltungsgericht wies mit Beschlüssen vom 20.05.2025 (bekanntgegeben per PM Nr. 54/2025 vom 22.07.2025) die Beschwerden der AfD gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Damit wurden die Urteile des OVG Münster vom 13.05.2024 rechtskräftig: Die Verdachtsfall-Einstufung der AfD, der Jungen Alternative und die Einstufung des 'Flügel' sind bestandskräftig bestätigt. Das Gericht bestätigte, dass 'hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte' für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorlagen.
Art der Aussage
Gerichtsurteil
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 54/2025 vom 22.07.2025
Weitere Quellen
BVerwG, Beschluss vom 20.05.2025 — 6 B 23.24 (Volltext)
Einschränkung
Archiv-Snapshot für Volltext-URL 6 B 23.24 anlegen.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag A-003 (BVerwG 6 B 21.24, 6 B 22.24, 6 B 23.24), berliner-friedensglocke.de/eintrag/A-003/