Berufung der AfD gegen die Urteile des VG Köln vom 08.03.2022 (Verdachtsfall-Einstufung)
Wortlaut der Quelle
Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten
Zusammenhang und Feststellungen
Das Oberverwaltungsgericht NRW (5. Senat, Vorsitz Gerald Buck) wies die Berufungen der AfD in allen drei Verfahren zurück: Verdachtsfall-Einstufung der Gesamtpartei (5 A 1218/22), der Jungen Alternative (5 A 1217/22) und Einstufung des 'Flügel' zunächst als Verdachtsfall, später als 'erwiesen extremistische Bestrebung' (5 A 1216/22). Das BfV darf die Öffentlichkeit über die Einstufungen informieren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die schriftlichen Urteilsgründe wurden am 02.07.2024 bekanntgegeben.
Position der Betroffenen
Die AfD legte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein (siehe A-003).
Art der Aussage
Gerichtsurteil
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
OVG NRW, Pressemitteilung: Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten — Bekanntgabe der Urteilsgründe
Weitere Quellen
BfV-Pressemitteilung: BfV obsiegt vor dem Oberverwaltungsgericht NRW gegen die AfD
LTO: AfD bleibt Verdachtsfall — Reaktionen auf OVG-Urteile
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag A-002 (OVG NRW, 5 A 1216/22, 5 A 1217/22, 5 A 1218/22), berliner-friedensglocke.de/eintrag/A-002/