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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Berufung der AfD gegen die Urteile des VG Köln vom 08.03.2022 (Verdachtsfall-Einstufung)

Wortlaut der Quelle

Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten

Zusammenhang und Feststellungen

Das Oberverwaltungsgericht NRW (5. Senat, Vorsitz Gerald Buck) wies die Berufungen der AfD in allen drei Verfahren zurück: Verdachtsfall-Einstufung der Gesamtpartei (5 A 1218/22), der Jungen Alternative (5 A 1217/22) und Einstufung des 'Flügel' zunächst als Verdachtsfall, später als 'erwiesen extremistische Bestrebung' (5 A 1216/22). Das BfV darf die Öffentlichkeit über die Einstufungen informieren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die schriftlichen Urteilsgründe wurden am 02.07.2024 bekanntgegeben.

Position der Betroffenen

Die AfD legte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein (siehe A-003).

Art der Aussage

Gerichtsurteil

Rechtsstatus

Rechtskräftig

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

Gerichtliche PressemitteilungOVG NRW, 5 A 1216/22, 5 A 1217/22, 5 A 1218/22

OVG NRW, Pressemitteilung: Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten — Bekanntgabe der Urteilsgründe

Weitere Quellen

BfV-Pressemitteilung: BfV obsiegt vor dem Oberverwaltungsgericht NRW gegen die AfD

LTO: AfD bleibt Verdachtsfall — Reaktionen auf OVG-Urteile

Original ↗Archivkopie fehlt

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag A-002 (OVG NRW, 5 A 1216/22, 5 A 1217/22, 5 A 1218/22), berliner-friedensglocke.de/eintrag/A-002/