Klage der AfD gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
Zusammenhang und Feststellungen
Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klagen der AfD ab und bestätigte, dass das BfV die Gesamtpartei als Verdachtsfall einstufen, beobachten und dies öffentlich bekanntgeben darf. Ebenfalls bestätigt wurden die Einstufungen der Jungen Alternative und des (formal aufgelösten) 'Flügel'. Die Einstufung als Verdachtsfall war im März 2021 bekannt geworden.
Position der Betroffenen
Die AfD legte Berufung zum OVG NRW ein (siehe A-002).
Art der Aussage
Gerichtsurteil
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
BfV-Pressemitteilung: Bundesamt für Verfassungsschutz obsiegt vor Verwaltungsgericht Köln gegen die AfD
Einschränkung
Urteilsvolltext auf NRWE verlinken; Aktenzeichen 13 K 326/21 am Volltext gegenprüfen; PM-Inhalt noch nicht im Volltext gegengelesen.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag A-001 (VG Köln, 13 K 326/21 u. a.), berliner-friedensglocke.de/eintrag/A-001/