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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Klage der AfD gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)

Zusammenhang und Feststellungen

Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klagen der AfD ab und bestätigte, dass das BfV die Gesamtpartei als Verdachtsfall einstufen, beobachten und dies öffentlich bekanntgeben darf. Ebenfalls bestätigt wurden die Einstufungen der Jungen Alternative und des (formal aufgelösten) 'Flügel'. Die Einstufung als Verdachtsfall war im März 2021 bekannt geworden.

Position der Betroffenen

Die AfD legte Berufung zum OVG NRW ein (siehe A-002).

Art der Aussage

Gerichtsurteil

Rechtsstatus

Rechtskräftig

Belegqualität

Beleg mittel

Primärquelle

BehördendokumentVG Köln, 13 K 326/21 u. a.

BfV-Pressemitteilung: Bundesamt für Verfassungsschutz obsiegt vor Verwaltungsgericht Köln gegen die AfD

Einschränkung

Urteilsvolltext auf NRWE verlinken; Aktenzeichen 13 K 326/21 am Volltext gegenprüfen; PM-Inhalt noch nicht im Volltext gegengelesen.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag A-001 (VG Köln, 13 K 326/21 u. a.), berliner-friedensglocke.de/eintrag/A-001/