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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Eilverfahren der AfD gegen die Hochstufung vor dem VG Köln

Zusammenhang und Feststellungen

Das BfV gab im Eilverfahren eine sogenannte Stillhaltezusage ab: Bis zur Entscheidung über den Eilantrag behandelt und bezeichnet es die AfD nicht öffentlich als 'gesichert rechtsextremistische Bestrebung', sondern weiterhin als Verdachtsfall. Die Zusage erfolgte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Art der Aussage

Tatsache

Rechtsstatus

Kein Verfahren

Belegqualität

Beleg mittel

Primärquelle

PresseVG Köln, 13 L 1109/25

LTO: AfD vs. BfV — Stillhaltezusage bis zur Entscheidung

Weitere Quellen

ZDF: AfD-Verfahren — Verfassungsschutz gibt Stillhaltezusage

Original ↗Archivkopie fehlt

Einschränkung

Exaktes Datum der Stillhaltezusage verifizieren (LTO-Artikel abrufen); Original-Prozesserklärung des BfV als Primärquelle nicht öffentlich — als Fremdbericht kennzeichnen; Archivlinks anlegen.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag A-005 (VG Köln, 13 L 1109/25), berliner-friedensglocke.de/eintrag/A-005/