Eilverfahren der AfD gegen die Hochstufung vor dem VG Köln
Zusammenhang und Feststellungen
Das BfV gab im Eilverfahren eine sogenannte Stillhaltezusage ab: Bis zur Entscheidung über den Eilantrag behandelt und bezeichnet es die AfD nicht öffentlich als 'gesichert rechtsextremistische Bestrebung', sondern weiterhin als Verdachtsfall. Die Zusage erfolgte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Beleg mittel
Primärquelle
PresseVG Köln, 13 L 1109/25
LTO: AfD vs. BfV — Stillhaltezusage bis zur Entscheidung
Weitere Quellen
ZDF: AfD-Verfahren — Verfassungsschutz gibt Stillhaltezusage
Original ↗Archivkopie fehlt
Einschränkung
Exaktes Datum der Stillhaltezusage verifizieren (LTO-Artikel abrufen); Original-Prozesserklärung des BfV als Primärquelle nicht öffentlich — als Fremdbericht kennzeichnen; Archivlinks anlegen.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag A-005 (VG Köln, 13 L 1109/25), berliner-friedensglocke.de/eintrag/A-005/