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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Eilbeschluss des VG Köln zur Hochstufung der AfD als 'gesichert rechtsextremistische Bestrebung'

Wortlaut der Quelle

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens 13 K 3895/25 in erster Instanz aufgegeben, es zu unterlassen, die Antragstellerin als ‚gesichert rechtsextremistische Bestrebung' einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen.

Zusammenhang und Feststellungen

Das VG Köln gab dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen statt: Das BfV darf die AfD vorläufig nicht als 'gesichert rechtsextremistische Bestrebung' einstufen oder öffentlich so bezeichnen. Die Behandlung als Verdachtsfall bleibt ausdrücklich zulässig. Begründung laut Beschluss und PM: Trotz 'starker Verdachtsmomente' fehle die für die Hochstufung erforderliche 'hinreichende Gewissheit' einer verfassungsfeindlichen Gesamtprägung; einzelne Forderungen (z. B. Minarett- und Kopftuchverbot) seien zwar menschenwürdewidrig, trügen die Hochstufung allein aber nicht. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig; Beschwerde zum OVG NRW ist möglich. Wann über die Hauptsache (13 K 3895/25) entschieden wird, ist offen.

Art der Aussage

Gerichtsurteil

Rechtsstatus

Verfahren läuft

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

GerichtsurteilVG Köln, 13 L 1109/25

VG Köln, Beschluss vom 26.02.2026 — 13 L 1109/25 (Volltext, NRWE)

Weitere Quellen

VG Köln, Pressemitteilung vom 26.02.2026: Verfassungsschutz darf AfD vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen

Verfassungsblog: Wenn Hetze nicht ausreicht — Zur Eilentscheidung des VG Köln

Original ↗Archivkopie fehlt

Einschränkung

Prüfen, ob das BfV Beschwerde zum OVG NRW eingelegt hat (Stand Juli 2026); Termin/Stand der Hauptsache 13 K 3895/25 verfolgen.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag A-006 (VG Köln, 13 L 1109/25), berliner-friedensglocke.de/eintrag/A-006/