AfD-Landesverband Nordrhein-Westfalen
Öffentliche Äußerung des Landesverbands nach der Verdachtsfall-Einstufung vom 25.02.2021; Format und Datum im Urteil nicht benannt
Im Wortlaut — AfD-Landesverband Nordrhein-Westfalen
Deutschland ist keine frei verfügbare Siedlungsregion, die sich Migranten aus Afrika und Nahost straflos zur Beute machen dürfen.
Zusammenhang und Feststellungen
Wörtlich zitiert im rechtskräftigen Urteil des OVG NRW vom 13.05.2024 (5 A 1218/22), Rn. 242, dort als Beleg dafür, dass das Bundesamt 'auch in der Folgezeit vergleichbare Aussagen dokumentiert' habe. Das Gericht ordnet ein (Rn. 238): 'Die Vielzahl der diffamierenden und die menschliche Würde missachtenden Positionierungen dokumentiert in der Gesamtschau aber, dass es sich hier nicht um einzelne Entgleisungen, sondern um eine charakteristische Grundtendenz handelt.'
Position der Betroffenen
Das Gericht räumt in Rn. 238 ein: 'Dabei mögen einzelne Äußerungen für sich genommen die Grenze der Missachtung der Menschenwürde nicht überschreiten.'
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
OVG NRW, Urteil vom 13.05.2024 — 5 A 1218/22 (Volltext, NRWE), Rn. 242
Weitere Quellen
BVerwG, Pressemitteilung Nr. 54/2025 (Urteile rechtskräftig)
Einschränkung
Im Urteil steht kein Äußerungsdatum; ersatzweise das Urteilsdatum, als unsicher gekennzeichnet.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag C-622 (OVG NRW, 5 A 1218/22, Rn. 242), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-622/