Harald Meußgeier
Mitglied des Bayerischen Landtags (AfD)
Im Wortlaut — Harald Meußgeier
Wir müssen uns nur darüber im klaren werden, dass der Islam erstens keine Religion ist und zweitens keinen Frieden und Barmherzigkeit beinhaltet. Egal wo der Islam weltweit ist gibt es Angst, Frauenverachtung, Morde und Terror
Anlass
Facebook-Beitrag; Datum im Urteil nicht angegeben
Zusammenhang und Feststellungen
Wörtlich zitiert im rechtskräftigen Urteil des OVG NRW vom 13.05.2024 (5 A 1218/22), Rn. 240. Das Gericht führt die Äußerung als Beleg dafür an, dass das Bundesamt 'Beispiele für menschenverachtende ausländer- und islamfeindliche Formulierungen auf allen Parteiebenen gefunden' habe, 'nicht nur von einfachen Mitgliedern, Kommunalpolitikern oder Kreisverbänden, sondern auch von zahlreichen Funktions- und Mandatsträgern auf Landes- und Bundesebene'.
Position der Betroffenen
Das Gericht schränkt in Rn. 241 ein, die Anhaltspunkte würden 'nicht dadurch entkräftet, dass in programmatischen Schriften der Klägerin oder Äußerungen ihrer Mitglieder auch in sachlicher oder nur polemisch zugespitzter, aber nicht pauschal diffamierender Weise […] Stellung genommen wird'.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
OVG NRW, Urteil vom 13.05.2024 — 5 A 1218/22 (Volltext, NRWE), Rn. 240
Weitere Quellen
BVerwG, Pressemitteilung Nr. 54/2025 (Urteile rechtskräftig)
Einschränkung
Im Urteil steht kein Äußerungsdatum; ersatzweise das Urteilsdatum, als unsicher gekennzeichnet.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag C-623 (OVG NRW, 5 A 1218/22, Rn. 240), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-623/