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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026
C-623AussagenDatum der Äußerung unbelegt

Harald Meußgeier

Mitglied des Bayerischen Landtags (AfD)

Im Wortlaut — Harald Meußgeier

Wir müssen uns nur darüber im klaren werden, dass der Islam erstens keine Religion ist und zweitens keinen Frieden und Barmherzigkeit beinhaltet. Egal wo der Islam weltweit ist gibt es Angst, Frauenverachtung, Morde und Terror

Anlass

Facebook-Beitrag; Datum im Urteil nicht angegeben

Zusammenhang und Feststellungen

Wörtlich zitiert im rechtskräftigen Urteil des OVG NRW vom 13.05.2024 (5 A 1218/22), Rn. 240. Das Gericht führt die Äußerung als Beleg dafür an, dass das Bundesamt 'Beispiele für menschenverachtende ausländer- und islamfeindliche Formulierungen auf allen Parteiebenen gefunden' habe, 'nicht nur von einfachen Mitgliedern, Kommunalpolitikern oder Kreisverbänden, sondern auch von zahlreichen Funktions- und Mandatsträgern auf Landes- und Bundesebene'.

Position der Betroffenen

Das Gericht schränkt in Rn. 241 ein, die Anhaltspunkte würden 'nicht dadurch entkräftet, dass in programmatischen Schriften der Klägerin oder Äußerungen ihrer Mitglieder auch in sachlicher oder nur polemisch zugespitzter, aber nicht pauschal diffamierender Weise […] Stellung genommen wird'.

Art der Aussage

Tatsache

Rechtsstatus

Rechtskräftig

Belegqualität

Beleg mittel

Primärquelle

GerichtsurteilOVG NRW, 5 A 1218/22, Rn. 240

OVG NRW, Urteil vom 13.05.2024 — 5 A 1218/22 (Volltext, NRWE), Rn. 240

Weitere Quellen

Gerichtliche Pressemitteilung

BVerwG, Pressemitteilung Nr. 54/2025 (Urteile rechtskräftig)

Einschränkung

Im Urteil steht kein Äußerungsdatum; ersatzweise das Urteilsdatum, als unsicher gekennzeichnet.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag C-623 (OVG NRW, 5 A 1218/22, Rn. 240), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-623/