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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026
C-621AussagenDatum der Äußerung unbelegt

Willi Wagner

Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Lahn-Dill

Im Wortlaut — Willi Wagner

Nun berufen sich Muslime, Clans, Islamisten ständig auf unsere Religionsfreiheit im Grundgesetz (Art. 4). Dies ist aber ungerechtfertigt. Religionsfreiheit für Christen ist in Ordnung, denn Christen können aus einer Religionsgemeinschaft austreten; Muslime nicht!

Anlass

Öffentliche Äußerung zur Religionsfreiheit nach Art. 4 GG; Format und Datum im Urteil nicht benannt

Zusammenhang und Feststellungen

Wörtlich zitiert im rechtskräftigen Urteil des OVG NRW vom 13.05.2024 (5 A 1218/22), Rn. 248. Das Gericht führt die Äußerung unter den 'weitergehende[n] Aussagen, die generell den Schutz des Art. 4 GG für Muslime ablehnen' und stellt in Rn. 243 fest, Funktionäre und Mitglieder erhöben 'konkrete Forderungen […], nach denen Muslime wegen ihres Glaubens diskriminiert oder ihnen generell der Schutz des Art. 4 GG versagt werden soll'.

Position der Betroffenen

Das Gericht schränkt in Rn. 249 ein, diese Äußerungen würden 'von führenden Parteimitgliedern nicht öffentlich geteilt'.

Art der Aussage

Tatsache

Rechtsstatus

Rechtskräftig

Belegqualität

Beleg mittel

Primärquelle

GerichtsurteilOVG NRW, 5 A 1218/22, Rn. 248

OVG NRW, Urteil vom 13.05.2024 — 5 A 1218/22 (Volltext, NRWE), Rn. 248

Weitere Quellen

Gerichtliche Pressemitteilung

BVerwG, Pressemitteilung Nr. 54/2025 (Urteile rechtskräftig)

Einschränkung

Im Urteil steht kein Äußerungsdatum; ersatzweise das Urteilsdatum, als unsicher gekennzeichnet.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag C-621 (OVG NRW, 5 A 1218/22, Rn. 248), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-621/