Willi Wagner
Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Lahn-Dill
Im Wortlaut — Willi Wagner
Nun berufen sich Muslime, Clans, Islamisten ständig auf unsere Religionsfreiheit im Grundgesetz (Art. 4). Dies ist aber ungerechtfertigt. Religionsfreiheit für Christen ist in Ordnung, denn Christen können aus einer Religionsgemeinschaft austreten; Muslime nicht!
Anlass
Öffentliche Äußerung zur Religionsfreiheit nach Art. 4 GG; Format und Datum im Urteil nicht benannt
Zusammenhang und Feststellungen
Wörtlich zitiert im rechtskräftigen Urteil des OVG NRW vom 13.05.2024 (5 A 1218/22), Rn. 248. Das Gericht führt die Äußerung unter den 'weitergehende[n] Aussagen, die generell den Schutz des Art. 4 GG für Muslime ablehnen' und stellt in Rn. 243 fest, Funktionäre und Mitglieder erhöben 'konkrete Forderungen […], nach denen Muslime wegen ihres Glaubens diskriminiert oder ihnen generell der Schutz des Art. 4 GG versagt werden soll'.
Position der Betroffenen
Das Gericht schränkt in Rn. 249 ein, diese Äußerungen würden 'von führenden Parteimitgliedern nicht öffentlich geteilt'.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
OVG NRW, Urteil vom 13.05.2024 — 5 A 1218/22 (Volltext, NRWE), Rn. 248
Weitere Quellen
BVerwG, Pressemitteilung Nr. 54/2025 (Urteile rechtskräftig)
Einschränkung
Im Urteil steht kein Äußerungsdatum; ersatzweise das Urteilsdatum, als unsicher gekennzeichnet.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag C-621 (OVG NRW, 5 A 1218/22, Rn. 248), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-621/