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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026
C-620AussagenDatum der Äußerung unbelegt

AfD-Kreisverband Kulmbach (offizieller Facebook-Auftritt)

Facebook-Beitrag; Datum im Urteil nicht angegeben

Im Wortlaut — AfD-Kreisverband Kulmbach (offizieller Facebook-Auftritt)

Der Islam ist meines Erachtens natürlich keine Religion im Sinne des GG. Seine Statuten (Koran, Scharia) verstoßen eklatant gegen unverbrüchliche, im GG garantierte Rechte. Der Islam ist in erster Linie eine faschistoide Ideologie, die mit unseren Gesetzen nicht zu vereinbaren ist

Zusammenhang und Feststellungen

Wörtlich zitiert im rechtskräftigen Urteil des OVG NRW vom 13.05.2024 (5 A 1218/22), Rn. 248. Das Gericht führt die Äußerung unter den 'weitergehende[n] Aussagen, die generell den Schutz des Art. 4 GG für Muslime ablehnen'; darin liege (Rn. 243) 'eine gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG verstoßende Ungleichbehandlung, die mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren ist'.

Position der Betroffenen

Das Gericht schränkt in Rn. 249 ausdrücklich ein: 'Diese Äußerungen werden von führenden Parteimitgliedern nicht öffentlich geteilt, und es gibt sogar klar gegenläufige Aussagen' — etwa Höckes Forderung nach Maßnahmen 'ohne Vorurteile oder Hass auf den Islam als Religion' und die Aussage im Thüringer Landtagswahlprogramm 2019, die Religionsfreiheit 'gilt selbstverständlich auch für Muslime'.

Art der Aussage

Tatsache

Rechtsstatus

Rechtskräftig

Belegqualität

Beleg mittel

Primärquelle

GerichtsurteilOVG NRW, 5 A 1218/22, Rn. 248

OVG NRW, Urteil vom 13.05.2024 — 5 A 1218/22 (Volltext, NRWE), Rn. 248

Weitere Quellen

Gerichtliche Pressemitteilung

BVerwG, Pressemitteilung Nr. 54/2025 (Urteile rechtskräftig)

Einschränkung

Im Urteil steht kein Äußerungsdatum; ersatzweise das Urteilsdatum, als unsicher gekennzeichnet.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag C-620 (OVG NRW, 5 A 1218/22, Rn. 248), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-620/