AfD-Kreisverband Kulmbach (offizieller Facebook-Auftritt)
Facebook-Beitrag; Datum im Urteil nicht angegeben
Im Wortlaut — AfD-Kreisverband Kulmbach (offizieller Facebook-Auftritt)
Der Islam ist meines Erachtens natürlich keine Religion im Sinne des GG. Seine Statuten (Koran, Scharia) verstoßen eklatant gegen unverbrüchliche, im GG garantierte Rechte. Der Islam ist in erster Linie eine faschistoide Ideologie, die mit unseren Gesetzen nicht zu vereinbaren ist
Zusammenhang und Feststellungen
Wörtlich zitiert im rechtskräftigen Urteil des OVG NRW vom 13.05.2024 (5 A 1218/22), Rn. 248. Das Gericht führt die Äußerung unter den 'weitergehende[n] Aussagen, die generell den Schutz des Art. 4 GG für Muslime ablehnen'; darin liege (Rn. 243) 'eine gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG verstoßende Ungleichbehandlung, die mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren ist'.
Position der Betroffenen
Das Gericht schränkt in Rn. 249 ausdrücklich ein: 'Diese Äußerungen werden von führenden Parteimitgliedern nicht öffentlich geteilt, und es gibt sogar klar gegenläufige Aussagen' — etwa Höckes Forderung nach Maßnahmen 'ohne Vorurteile oder Hass auf den Islam als Religion' und die Aussage im Thüringer Landtagswahlprogramm 2019, die Religionsfreiheit 'gilt selbstverständlich auch für Muslime'.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
OVG NRW, Urteil vom 13.05.2024 — 5 A 1218/22 (Volltext, NRWE), Rn. 248
Weitere Quellen
BVerwG, Pressemitteilung Nr. 54/2025 (Urteile rechtskräftig)
Einschränkung
Im Urteil steht kein Äußerungsdatum; ersatzweise das Urteilsdatum, als unsicher gekennzeichnet.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag C-620 (OVG NRW, 5 A 1218/22, Rn. 248), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-620/