Christina Baum
AfD-Politikerin; laut Urteil früher Landtagsabgeordnete, zuletzt Mitglied des Bundestages und des Bundesvorstands (in den Bundesvorstand gewählt erst im Juni 2022)
Im Wortlaut — Christina Baum
Ganz einfach gesagt: Das Kreuz, die Kirchenglocken oder die Weihnachtsmärkte bleiben – Moscheen, der Muezzin-Ruf oder die Burka haben in Deutschland jedoch nichts zu suchen.
Anlass
Facebook-Beitrag
Zusammenhang und Feststellungen
Wörtlich zitiert im rechtskräftigen Urteil des OVG NRW vom 13.05.2024 (5 A 1218/22), Rn. 246. Das Gericht ordnet ein (Rn. 245): 'Eine konkrete Diskriminierung von Muslimen liegt in der pauschalen […] erhobenen Forderung, den Bau von Moscheen oder Minaretten zu verbieten. […] Die Menschenwürdegarantie wird schon dadurch verletzt, dass Muslimen allein wegen ihres Glaubens der Bau bestimmter religiöser Gebäude unmöglich gemacht werden soll, während Christen oder andere Religionsgemeinschaften vergleichbare religiöse Bauten errichten dürfen.'
Position der Betroffenen
Das Gericht schränkt in Rn. 247 ein: 'Aus der Materialsammlung des Bundesamts lässt sich nicht entnehmen, dass diese Forderungen ebenso weit verbreitet sind wie die oben wiedergegebenen allgemeineren islamfeindlichen Aussagen.'
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
OVG NRW, Urteil vom 13.05.2024 — 5 A 1218/22 (Volltext, NRWE), Rn. 246
Weitere Quellen
BVerwG, Pressemitteilung Nr. 54/2025 (Urteile rechtskräftig)
Einschränkung
Das Urteil nennt nur 'im Oktober 2021' ohne Tagesdatum; Monat und Jahr sind belegt, der Tag ist gesetzt und als unsicher gekennzeichnet.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag C-619 (OVG NRW, 5 A 1218/22, Rn. 246), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-619/