AfD-Bundespartei (Bundestagswahlprogramm 2025)
Bundestagswahlprogramm 2025 'Zeit für Deutschland', S. 125
Im Wortlaut — AfD-Bundespartei (Bundestagswahlprogramm 2025)
Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen und insbesondere in Schulen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder
Zusammenhang und Feststellungen
Wörtlich zitiert im Beschluss des VG Köln vom 26.02.2026 (13 L 1109/25), Rn. 217. Das Gericht spricht von einer 'weitere[n] offen diskriminierende[n] Forderung' und stellt fest, ein grundsätzliches Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen verletze 'erst recht […] die verfassungsrechtlich gewährleistete Religionsfreiheit' (Rn. 219).
Position der Betroffenen
Das Gericht hält der AfD in Rn. 223 ihr eigenes Programmbekenntnis zur 'Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Grundgesetz' entgegen.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
VG Köln, Beschluss vom 26.02.2026 — 13 L 1109/25 (Volltext, NRWE), Rn. 217, 219
Einschränkung
Eilbeschluss, nicht rechtskräftig; Hauptsacheverfahren anhängig.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag C-602 (VG Köln, 13 L 1109/25, Rn. 217, 219), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-602/