Zum Inhalt springen
Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

AfD-Bundespartei (Bundestagswahlprogramm 2025)

Bundestagswahlprogramm 2025 'Zeit für Deutschland', S. 125

Im Wortlaut — AfD-Bundespartei (Bundestagswahlprogramm 2025)

Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen und insbesondere in Schulen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder

Zusammenhang und Feststellungen

Wörtlich zitiert im Beschluss des VG Köln vom 26.02.2026 (13 L 1109/25), Rn. 217. Das Gericht spricht von einer 'weitere[n] offen diskriminierende[n] Forderung' und stellt fest, ein grundsätzliches Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen verletze 'erst recht […] die verfassungsrechtlich gewährleistete Religionsfreiheit' (Rn. 219).

Position der Betroffenen

Das Gericht hält der AfD in Rn. 223 ihr eigenes Programmbekenntnis zur 'Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Grundgesetz' entgegen.

Art der Aussage

Tatsache

Rechtsstatus

Verfahren läuft

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

GerichtsurteilVG Köln, 13 L 1109/25, Rn. 217, 219

VG Köln, Beschluss vom 26.02.2026 — 13 L 1109/25 (Volltext, NRWE), Rn. 217, 219

Einschränkung

Eilbeschluss, nicht rechtskräftig; Hauptsacheverfahren anhängig.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag C-602 (VG Köln, 13 L 1109/25, Rn. 217, 219), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-602/