AfD-Bundespartei (Bundestagswahlprogramm 2025, beschlossen auf dem 16. Bundesparteitag in Riesa)
Bundestagswahlprogramm 2025 'Zeit für Deutschland', Kapitel unter der Überschrift 'Einer weiteren Ausbreitung des Islam treten wir entgegen' (S. 124)
Im Wortlaut — AfD-Bundespartei (Bundestagswahlprogramm 2025, beschlossen auf dem 16. Bundesparteitag in Riesa)
der Bau von Minaretten und der Muezzinruf […] zu untersagen
Zusammenhang und Feststellungen
Wörtlich zitiert im Beschluss des VG Köln vom 26.02.2026 (13 L 1109/25), Rn. 209. Das Gericht ordnet ein: 'Diese Forderung […] beinhaltet eine konkrete Diskriminierung von Muslimen, welchen allein aufgrund ihres Glaubensbekenntnisses der Bau bestimmter religiöser Gebäude(bestandteile) untersagt werden soll.' In Rn. 215 sieht das Gericht darin einen Hinweis auf eine Verletzung der Menschenwürdegarantie, weil 'andere Religionsgemeinschaften vergleichbare Gebäudebestandteile errichten und nutzen dürfen'. Dies war einer der Punkte, in denen das Gericht der AfD trotz der Ablehnung der Hochstufung ausdrücklich eine verfassungswidrige Forderung attestierte.
Position der Betroffenen
Die AfD trug vor, die Forderung beziehe sich 'nicht auf den Islam als solchen, sondern eine Form des "politischen Islams"' (Rn. 57); das Gericht wies dies in Rn. 213 zurück.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
VG Köln, Beschluss vom 26.02.2026 — 13 L 1109/25 (Volltext, NRWE), Rn. 209, 215
Einschränkung
Eilbeschluss, nicht rechtskräftig; Hauptsacheverfahren 13 K 3895/25 anhängig.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag C-601 (VG Köln, 13 L 1109/25, Rn. 209, 215), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-601/