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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

AfD-Bundespartei (Bundestagswahlprogramm 2025, beschlossen auf dem 16. Bundesparteitag in Riesa)

Bundestagswahlprogramm 2025 'Zeit für Deutschland', Kapitel unter der Überschrift 'Einer weiteren Ausbreitung des Islam treten wir entgegen' (S. 124)

Im Wortlaut — AfD-Bundespartei (Bundestagswahlprogramm 2025, beschlossen auf dem 16. Bundesparteitag in Riesa)

der Bau von Minaretten und der Muezzinruf […] zu untersagen

Zusammenhang und Feststellungen

Wörtlich zitiert im Beschluss des VG Köln vom 26.02.2026 (13 L 1109/25), Rn. 209. Das Gericht ordnet ein: 'Diese Forderung […] beinhaltet eine konkrete Diskriminierung von Muslimen, welchen allein aufgrund ihres Glaubensbekenntnisses der Bau bestimmter religiöser Gebäude(bestandteile) untersagt werden soll.' In Rn. 215 sieht das Gericht darin einen Hinweis auf eine Verletzung der Menschenwürdegarantie, weil 'andere Religionsgemeinschaften vergleichbare Gebäudebestandteile errichten und nutzen dürfen'. Dies war einer der Punkte, in denen das Gericht der AfD trotz der Ablehnung der Hochstufung ausdrücklich eine verfassungswidrige Forderung attestierte.

Position der Betroffenen

Die AfD trug vor, die Forderung beziehe sich 'nicht auf den Islam als solchen, sondern eine Form des "politischen Islams"' (Rn. 57); das Gericht wies dies in Rn. 213 zurück.

Art der Aussage

Tatsache

Rechtsstatus

Verfahren läuft

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

GerichtsurteilVG Köln, 13 L 1109/25, Rn. 209, 215

VG Köln, Beschluss vom 26.02.2026 — 13 L 1109/25 (Volltext, NRWE), Rn. 209, 215

Einschränkung

Eilbeschluss, nicht rechtskräftig; Hauptsacheverfahren 13 K 3895/25 anhängig.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag C-601 (VG Köln, 13 L 1109/25, Rn. 209, 215), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-601/