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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Alice Weidel und Tino Chrupalla, Bundessprecher der AfD (gemeinsame Erklärung)

Pressemitteilung der Alternative für Deutschland vom Tag der Einstufung der Gesamtpartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung; gemeinsame Erklärung der beiden Bundessprecher.

Im Wortlaut — Alice Weidel und Tino Chrupalla, Bundessprecher der AfD (gemeinsame Erklärung)

Die heutige Entscheidung des Verfassungsschutzes ist ein schwerer Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie: In aktuellen Umfragen führt die AfD als stärkste Kraft. Die Bundesregierung ist nur noch vier Tage im Amt. Der Geheimdienst verfügt noch nicht einmal mehr über einen Präsidenten. Und die Einstufung als sog. ‚Verdachtsfall‘ ist nicht rechtskräftig abgeschlossen. Trotzdem wird die AfD als Oppositionspartei nun kurz vor dem Regierungswechsel öffentlich diskreditiert und kriminalisiert. Der damit verbundene, zielgerichtete Eingriff in den demokratischen Willensbildungsprozess ist daher erkennbar politisch motiviert. Die AfD wird sich gegen diese demokratiegefährdenden Diffamierungen weiter juristisch zur Wehr setzen.

Zusammenhang und Feststellungen

Einleitungssatz der Pressemitteilung: 'Berlin, 02. Mai 2025. Zu der Erklärung des Bundesamtes für Verfassungsschutz teilen die AfD-Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla mit:'. Das Zitat ist im Original ein zusammenhängender Text in zwei Absätzen; die Absatzgrenze verläuft nach '[…] nicht rechtskräftig abgeschlossen.'. Es handelt sich um eine gemeinsame Erklärung beider Bundessprecher, nicht um eine Einzeläußerung Chrupallas.

Art der Aussage

Tatsache

Rechtsstatus

Kein Verfahren

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

Parteidokument

Alternative für Deutschland, Pressemitteilung: 'Alice Weidel/Tino Chrupalla: Entscheidung des Verfassungsschutzes ist ein schwerer Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie', Berlin, 2. Mai 2025

Einschränkung

Die Pressemitteilung wurde per WebFetch und zusätzlich per direktem Abruf des HTML-Quelltextes geprüft; beide Abrufe ergaben denselben Wortlaut. Die Einstufungsentscheidung des BfV selbst ist nicht Gegenstand dieses Eintrags.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag C-808, berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-808/