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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

AfD (Bundespartei); Der Flügel; Junge Alternative für Deutschland

Partei bzw. Teilorganisationen als Klägerinnen gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz

Wortlaut der Quelle

Es besteht der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. (OVG NRW, PM vom 13.05.2024)

Nicht von AfD (Bundespartei); Der Flügel; Junge Alternative für Deutschland — Wortlaut der Quelle.

Anlass

OVG NRW bestätigt Rechtmäßigkeit der Beobachtung: AfD und JA als Verdachtsfall, 'Flügel' als Verdachtsfall und später als erwiesen extremistische Bestrebung

Zusammenhang und Feststellungen

Nach sieben Verhandlungstagen wies das OVG NRW die Berufungen gegen die Urteile des VG Köln vom 08.03.2022 zurück (Az. 5 A 1218/22: AfD als Verdachtsfall; 5 A 1216/22: 'Flügel' als Verdachtsfall und erwiesen extremistische Bestrebung; 5 A 1217/22: JA als Verdachtsfall). Der 'Flügel' sei ein Personenzusammenschluss mit 'hinreichend verfestigter Organisationsstruktur' gewesen; die Hochstufung 2020 war rechtmäßig. Die Revision wurde nicht zugelassen. Das BVerwG wies die Nichtzulassungsbeschwerden der AfD mit Beschlüssen vom 20.05.2025 (BVerwG 6 B 21.24, 6 B 22.24, 6 B 23.24) zurück; die OVG-Urteile sind damit rechtskräftig. Siehe auch A-002/A-003.

Position der Betroffenen

Die AfD hielt die Beobachtung für rechtswidrig und schöpfte den Rechtsweg bis zum BVerwG aus; sämtliche Rechtsmittel blieben erfolglos.

Art der Aussage

Gerichtsurteil

Rechtsstatus

Rechtskräftig

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

Gerichtliche PressemitteilungOVG NRW, 5 A 1216/22; 5 A 1217/22; 5 A 1218/22

OVG NRW, Pressemitteilung: Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten (13.05.2024)

Weitere Quellen

BVerwG, Pressemitteilung Nr. 54/2025 (Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerden, Beschlüsse vom 20.05.2025)

OVG NRW, Pressemitteilung zur Bekanntgabe der Urteilsgründe (02.07.2024)

Einschränkung

Diese Verfahren betrafen die Verdachtsfall-Einstufungen; die spätere Einstufung der Gesamtpartei als 'gesichert rechtsextremistisch' (Mai 2025) ist nicht Gegenstand dieses Eintrags (siehe A-004 bis A-006).

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag G-003 (OVG NRW, 5 A 1216/22; 5 A 1217/22; 5 A 1218/22), berliner-friedensglocke.de/eintrag/G-003/