Anhänger des formal aufgelösten 'Flügel'
Funktionäre und Mitglieder der AfD nach der Auflösungserklärung vom März/April 2020
Wortlaut der Quelle
Anhänger des formal aufgelösten Personenzusammenschlusses 'Der Flügel' (Bezeichnung im Verfassungsschutzbericht 2021, geführt unter dem rechtsextremistischen Personenpotenzial in Parteien)
Nicht von Anhänger des formal aufgelösten 'Flügel' — Wortlaut der Quelle.
Anlass
Verfassungsschutzbericht 2021: amtlich festgestellte personelle Kontinuität trotz formaler Auflösung des 'Flügel'
Zusammenhang und Feststellungen
Das BfV beobachtete die Anhängerschaft des 'Flügel' nach dessen formaler Auflösung weiter und wies sie im Verfassungsschutzbericht 2021 ausdrücklich als 'Anhänger des formal aufgelösten Personenzusammenschlusses Der Flügel' im rechtsextremistischen Personenpotenzial in Parteien aus. Die Formulierung 'formal aufgelöst' ist die amtliche Feststellung, dass die Auflösung die personelle Struktur nicht beendete. Das OVG NRW bestätigte 2024 die Rechtmäßigkeit der Beobachtung des 'Flügel' einschließlich der Hochstufung (siehe G-003).
Position der Betroffenen
Die AfD verweist darauf, dass der 'Flügel' aufgelöst sei und nicht mehr existiere.
Art der Aussage
Behördeneinstufung
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
Bundesministerium des Innern und für Heimat / BfV: Verfassungsschutzbericht 2021
Weitere Quellen
BfV, Pressemitteilung: Verfassungsschutzbericht 2021 vorgestellt (07.06.2022)
Einschränkung
Exakte Seitenangabe im 400-seitigen PDF nicht einzeln verifiziert; für die Website sollte die Fundstelle im PDF nachgeschlagen werden.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag G-004, berliner-friedensglocke.de/eintrag/G-004/