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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Anhänger des formal aufgelösten 'Flügel'

Funktionäre und Mitglieder der AfD nach der Auflösungserklärung vom März/April 2020

Wortlaut der Quelle

Anhänger des formal aufgelösten Personenzusammenschlusses 'Der Flügel' (Bezeichnung im Verfassungsschutzbericht 2021, geführt unter dem rechtsextremistischen Personenpotenzial in Parteien)

Nicht von Anhänger des formal aufgelösten 'Flügel' — Wortlaut der Quelle.

Anlass

Verfassungsschutzbericht 2021: amtlich festgestellte personelle Kontinuität trotz formaler Auflösung des 'Flügel'

Zusammenhang und Feststellungen

Das BfV beobachtete die Anhängerschaft des 'Flügel' nach dessen formaler Auflösung weiter und wies sie im Verfassungsschutzbericht 2021 ausdrücklich als 'Anhänger des formal aufgelösten Personenzusammenschlusses Der Flügel' im rechtsextremistischen Personenpotenzial in Parteien aus. Die Formulierung 'formal aufgelöst' ist die amtliche Feststellung, dass die Auflösung die personelle Struktur nicht beendete. Das OVG NRW bestätigte 2024 die Rechtmäßigkeit der Beobachtung des 'Flügel' einschließlich der Hochstufung (siehe G-003).

Position der Betroffenen

Die AfD verweist darauf, dass der 'Flügel' aufgelöst sei und nicht mehr existiere.

Art der Aussage

Behördeneinstufung

Rechtsstatus

Rechtskräftig

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

Behördendokument

Bundesministerium des Innern und für Heimat / BfV: Verfassungsschutzbericht 2021

Weitere Quellen

BfV, Pressemitteilung: Verfassungsschutzbericht 2021 vorgestellt (07.06.2022)

Original ↗Archivkopie fehlt

Einschränkung

Exakte Seitenangabe im 400-seitigen PDF nicht einzeln verifiziert; für die Website sollte die Fundstelle im PDF nachgeschlagen werden.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag G-004, berliner-friedensglocke.de/eintrag/G-004/