Beatrix von Storch
MdB, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion
Im Wortlaut — Beatrix von Storch
Weil Sie die Wirklichkeit nicht akzeptieren, wollen Sie sie jetzt verbieten. Wer in Zukunft Markus Ganserer Herrn Ganserer nennt, […] soll dafür 10 000 Euro Strafe zahlen, für die Wahrheit. […] Geschlecht ist Biologie, ist Realität, ist Wahrheit. Das können Sie leugnen. […] Aber Sie werden es nicht ändern, auch nicht mit diesem Selbstbestimmungsgesetz. Sie werden damit scheitern, weil Sie Realitätsleugner sind und wahrheitsphob.
Anlass
Erste Lesung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG), 136. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
Zusammenhang und Feststellungen
Von Storch bezeichnete in der Debatte die Grünen-Abgeordnete Tessa Ganserer wiederholt mit männlichem Vornamen und als Mann. Im Protokoll vermerkte Zwischenrufe: 'Unverschämtheit!', 'Pfui!', 'Das ist eine Schande für dieses Haus!'. Vizepräsidentin Petra Pau erteilte unmittelbar nach der Rede einen Ordnungsruf: 'Sie haben nicht nur diesen Respekt vermissen lassen, sondern Sie haben gegenüber der Abgeordneten Ganserer gegen die Würde nicht nur dieses Hauses verstoßen. Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf.' (S. 17208 f., 'anhaltender Beifall' bei SPD, Grünen, FDP, Linken und Teilen der CDU/CSU). In einer Kurzintervention am Ende der Debatte wiederholte von Storch die Bezeichnung und erhielt einen zweiten Ordnungsruf ('Ich erteile Ihnen einen zweiten Ordnungsruf. […] Sie wissen allerdings, welche Folgen das hat, sollten Sie mir Anlass für weitere Ordnungsmaßnahmen geben.', S. 17219). Beide Einsprüche wies der Bundestag am 16.11.2023 ohne Aussprache zurück (Plenarprotokoll 20/137, S. 17374 f.: nur AfD dafür, alle übrigen Fraktionen dagegen).
Position der Betroffenen
Von Storch verteidigte sich im Plenum, Ganserer werde 'juristisch noch' unter dem männlichen Vornamen geführt (Protokoll 20/136, S. 17219), und legte gegen beide Ordnungsrufe Einspruch ein (zurückgewiesen am 16.11.2023). Nach Medien- und Eigenangaben reichte sie zudem eine Organstreitklage gegen das Bundestagspräsidium beim BVerfG ein — nicht amtlich verifiziert.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 20/136, Stenografischer Bericht der 136. Sitzung, Berlin, 15. November 2023
Weitere Quellen
Deutscher Bundestag, Textarchiv: 'Bundestag weist Einsprüche gegen Ordnungsrufe zurück' (16.11.2023)
Einschränkung
Medienberichte über ein zusätzlich verhängtes Ordnungsgeld von 1 000 Euro konnten in den geprüften Plenarprotokollen 20/136 und 20/137 nicht verifiziert werden; Verhängungsdatum und Fundstelle offen. Ausgang des Organstreitverfahrens nicht recherchiert.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag C-105 (Plenarprotokoll 20/136, S. 17207 D–17208 (Rede), S. 17208 f. (1. Ordnungsruf), S. 17219 (2. Ordnungsruf); Einspruchsentscheidung: Plenarprotokoll 20/137, S. 17374 f. (https://dserver.bundestag.de/btp/20/20137.pdf, Archiv: http://web.archive.org/web/20260711135356/https://dserver.bundestag.de/btp/20/20137.pdf)), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-105/