Beatrix von Storch
Mitglied des Europäischen Parlaments, stellvertretende Bundessprecherin der AfD
Im Wortlaut — Beatrix von Storch
Und wenn sie das HALT an der Grenze nicht akzeptieren, können die Vollzugsbeamten im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen einsetzen. […] Und gegen Angriffe müssen wir uns verteidigen. — Auf die Nachfrage eines Nutzers, ob sie den Grenzübertritt auch von Frauen und Kindern mit Waffengewalt verhindern wolle, antwortete von Storch: „Ja“.
Anlass
Facebook-Beitrag und Kommentarantwort zum Schusswaffengebrauch an der deutschen Grenze
Zusammenhang und Feststellungen
Von Storch berief sich auf § 18 Abs. 2 AsylG und § 11 UZwG; wer das 'Halt' an der Grenze nicht akzeptiere, sei nach ihrer Darstellung ein 'Angreifer'. Es folgte parteiübergreifende Kritik sowie Kritik der Gewerkschaft der Polizei.
Position der Betroffenen
Teilweise zurückgenommen: Von Storch nahm Kinder ausdrücklich aus (der Schusswaffeneinsatz gegen Kinder sei 'richtigerweise nicht zulässig'), hielt aber an der Aussage zu Frauen fest und erklärte, die Partei habe lediglich auf geltendes Recht verwiesen.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
taz: AfD-Politikerin Storch über Geflüchtete — Waffengewalt auch gegen Kinder (31.01.2016)
Weitere Quellen
Telepolis/heise: Schusswaffengebrauch — Nach Petry legt von Storch nach
Einschränkung
Original-Posting und Kommentarthread nicht als Archivkopie gesichert; exaktes Datum von Erstbeitrag und Korrektur nicht abschließend verifiziert.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag C-502, berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-502/