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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Beatrix von Storch

Mitglied des Europäischen Parlaments, stellvertretende Bundessprecherin der AfD

Im Wortlaut — Beatrix von Storch

Und wenn sie das HALT an der Grenze nicht akzeptieren, können die Vollzugsbeamten im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen einsetzen. […] Und gegen Angriffe müssen wir uns verteidigen. — Auf die Nachfrage eines Nutzers, ob sie den Grenzübertritt auch von Frauen und Kindern mit Waffengewalt verhindern wolle, antwortete von Storch: „Ja“.

Anlass

Facebook-Beitrag und Kommentarantwort zum Schusswaffengebrauch an der deutschen Grenze

Zusammenhang und Feststellungen

Von Storch berief sich auf § 18 Abs. 2 AsylG und § 11 UZwG; wer das 'Halt' an der Grenze nicht akzeptiere, sei nach ihrer Darstellung ein 'Angreifer'. Es folgte parteiübergreifende Kritik sowie Kritik der Gewerkschaft der Polizei.

Position der Betroffenen

Teilweise zurückgenommen: Von Storch nahm Kinder ausdrücklich aus (der Schusswaffeneinsatz gegen Kinder sei 'richtigerweise nicht zulässig'), hielt aber an der Aussage zu Frauen fest und erklärte, die Partei habe lediglich auf geltendes Recht verwiesen.

Art der Aussage

Tatsache

Rechtsstatus

Kein Verfahren

Belegqualität

Beleg mittel

Primärquelle

Presse

taz: AfD-Politikerin Storch über Geflüchtete — Waffengewalt auch gegen Kinder (31.01.2016)

Weitere Quellen

Telepolis/heise: Schusswaffengebrauch — Nach Petry legt von Storch nach

Einschränkung

Original-Posting und Kommentarthread nicht als Archivkopie gesichert; exaktes Datum von Erstbeitrag und Korrektur nicht abschließend verifiziert.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag C-502, berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-502/