Björn Höcke
Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Landessprecher der AfD Thüringen (Buchveröffentlichung 2018)
Im Wortlaut — Björn Höcke
Belegte Fragmente aus dem Buch: 'großangelegtes Remigrationsprojekt'; 'wohltemperierte Grausamkeit'; Ankündigung eines 'Aderlass[es]', bei dem 'wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind', sich der 'fortschreitenden Afrikanisierung, Orientalisierung und Islamisierung zu widersetzen'; Bezeichnung Andersdenkender als 'brandige Glieder'; Rede vom 'Volkstod durch Bevölkerungsaustausch'.
Anlass
Gerichtlich herangezogene Passagen aus Höckes Interview-Buch 'Nie zweimal in denselben Fluss' (2018, Gespräch mit Sebastian Hennig); Beschluss des VG Meiningen zur Zulässigkeit der Bezeichnung 'Faschist'
Zusammenhang und Feststellungen
Das VG Meiningen entschied am 26.09.2019 im Eilverfahren (Az. 2 E 1194/19 Me), dass Höcke bei einer Gegendemonstration in Eisenach als 'Faschist' bezeichnet werden durfte: Das Werturteil sei 'nicht aus der Luft gegriffen', sondern beruhe 'auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage'. Als Tatsachengrundlage dienten u. a. Zitate aus dem Buch und Reden (u. a. 'erinnerungspolitische Wende um 180 Grad'). Die hier wiedergegebenen Buchzitate sind Fragmente, wie sie taz und Jüdische Allgemeine wörtlich dokumentieren; vollständige Sätze mit Seitenangaben liegen nicht vor. Hinweis: Beschluss im Eilverfahren mit summarischer Prüfung; siehe auch B-004.
Position der Betroffenen
Höcke hat die Zulässigkeit der Bezeichnung 'Faschist' juristisch bekämpft; ein späteres Hauptsacheverfahren (2024) bestätigte im Ergebnis die Linie des Eilbeschlusses. Ein Bestreiten der Buchpassagen selbst ist nicht dokumentiert.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
VG Meiningen, Beschluss vom 26.09.2019 (via LTO: 'Björn Höcke durfte Faschist genannt werden')
Weitere Quellen
taz: Ist Björn Höcke ein Faschist? Ein zulässiges Werturteil
Jüdische Allgemeine: 'Björn Höcke ist die prägendste Figur für die AfD-Ideologie'
Einschränkung
Volltext des VG-Meiningen-Beschlusses nicht frei zugänglich eingesehen; Buchzitate nur als Fragmente über Presse belegt, ohne Seitenzahlen. Vollständige Originalsätze aus dem Buch nicht wörtlich verifiziert. Hauptsacheverfahren 2024 (Gericht, Az.) nicht verifiziert.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag C-206 (VG Meiningen, 2 E 1194/19 Me), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-206/