Björn Höcke
AfD-Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag, Landessprecher AfD Thüringen
Wortlaut der Quelle
Damit hat die Antragstellerin […] in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht, dass es hier um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage hinsichtlich eines an prominenter Stelle agierenden Politikers geht und damit die Auseinandersetzung in der Sache, und nicht - auch bei polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.
Nicht von Björn Höcke — Wortlaut der Quelle.
Anlass
Eilbeschluss zur versammlungsrechtlichen Auflage der Stadt Eisenach, die die Bezeichnung 'Faschist' für Höcke im Kundgebungsthema einer Gegendemonstration untersagt hatte
Zusammenhang und Feststellungen
Das VG Meiningen (2. Kammer) stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Auflage 'Die Bezeichnung Faschist ist im Rahmen der Versammlung untersagt' wieder her. Die Bezeichnung Höckes als 'Faschist' im Kundgebungsthema war 'vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt', weil die Auseinandersetzung in der Sache und nicht die Diffamierung der Person im Vordergrund stand. Die Antragstellerin hatte die Bewertung u. a. mit Zitaten aus Höckes Buch 'Nie zweimal in denselben Fluss' belegt. Der Beschluss gilt als Referenzentscheidung dafür, dass Höcke auf tatsachengestützter Grundlage als 'Faschist' bezeichnet werden darf (Kategorie: zulässige Bezeichnungen).
Art der Aussage
Gerichtsurteil
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
VG Meiningen, Beschluss vom 26.09.2019 – 2 E 1194/19 Me (Volltext, juris-Dokument; Drittspiegelung)
Weitere Quellen
LTO: VG: Björn Höcke durfte 'Faschist' genannt werden
Einschränkung
Eilbeschluss (einstweiliger Rechtsschutz), kein Hauptsacheurteil; ob Rechtsmittel eingelegt wurden, nicht verifiziert; Volltext liegt nur als Drittspiegelung vor — amtliche Quelle (Landesrechtsprechungsdatenbank Thüringen) nachziehen.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag B-004 (VG Meiningen, 2 E 1194/19 Me), berliner-friedensglocke.de/eintrag/B-004/