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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Björn Höcke

AfD-Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag, Landessprecher AfD Thüringen

Wortlaut der Quelle

Damit hat die Antragstellerin […] in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht, dass es hier um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage hinsichtlich eines an prominenter Stelle agierenden Politikers geht und damit die Auseinandersetzung in der Sache, und nicht - auch bei polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.

Nicht von Björn Höcke — Wortlaut der Quelle.

Anlass

Eilbeschluss zur versammlungsrechtlichen Auflage der Stadt Eisenach, die die Bezeichnung 'Faschist' für Höcke im Kundgebungsthema einer Gegendemonstration untersagt hatte

Zusammenhang und Feststellungen

Das VG Meiningen (2. Kammer) stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Auflage 'Die Bezeichnung Faschist ist im Rahmen der Versammlung untersagt' wieder her. Die Bezeichnung Höckes als 'Faschist' im Kundgebungsthema war 'vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt', weil die Auseinandersetzung in der Sache und nicht die Diffamierung der Person im Vordergrund stand. Die Antragstellerin hatte die Bewertung u. a. mit Zitaten aus Höckes Buch 'Nie zweimal in denselben Fluss' belegt. Der Beschluss gilt als Referenzentscheidung dafür, dass Höcke auf tatsachengestützter Grundlage als 'Faschist' bezeichnet werden darf (Kategorie: zulässige Bezeichnungen).

Art der Aussage

Gerichtsurteil

Rechtsstatus

Kein Verfahren

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

GerichtsurteilVG Meiningen, 2 E 1194/19 Me

VG Meiningen, Beschluss vom 26.09.2019 – 2 E 1194/19 Me (Volltext, juris-Dokument; Drittspiegelung)

Weitere Quellen

LTO: VG: Björn Höcke durfte 'Faschist' genannt werden

Original ↗Archivkopie fehlt

Einschränkung

Eilbeschluss (einstweiliger Rechtsschutz), kein Hauptsacheurteil; ob Rechtsmittel eingelegt wurden, nicht verifiziert; Volltext liegt nur als Drittspiegelung vor — amtliche Quelle (Landesrechtsprechungsdatenbank Thüringen) nachziehen.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag B-004 (VG Meiningen, 2 E 1194/19 Me), berliner-friedensglocke.de/eintrag/B-004/