Björn Höcke
AfD-Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag
Wortlaut der Quelle
Damit sind die Urteile des Landgerichts Halle rechtskräftig.
Nicht von Björn Höcke — Wortlaut der Quelle.
Anlass
Revisionsentscheidungen des BGH zu beiden Urteilen des LG Halle wegen § 86a StGB
Zusammenhang und Feststellungen
Der 3. Strafsenat des BGH verwarf beide Revisionen Höckes mit Beschlüssen vom 20.08.2025 (Az. 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24). Nach Auffassung des BGH ist 'Alles für Deutschland' ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation i.S.d. § 86a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1, § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB; Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschrift bestünden nicht. Die BGH-Pressemitteilung (Nr. 168/2025 vom 11.09.2025) bestätigt die Rechtskraft; Parlamentsimmunität griff nicht, da die Äußerungen außerhalb der Abgeordnetentätigkeit fielen.
Art der Aussage
Gerichtsurteil
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
BGH-Pressemitteilung Nr. 168/2025: Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen rechtskräftig
Weitere Quellen
ZDFheute: Urteile gegen Höcke wegen NS-Parole rechtskräftig
BGH, Beschluss vom 20.08.2025 — 3 StR 484/24 (Volltext, HRRS 2025 Nr. 1114)
BGH, Beschluss vom 20.08.2025 — 3 StR 519/24 (Volltext, HRRS 2025 Nr. 1116)
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag B-003 (BGH, 3 StR 484/24; 3 StR 519/24), berliner-friedensglocke.de/eintrag/B-003/