Björn Höcke
AfD-Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag, Landessprecher AfD Thüringen
Wortlaut der Quelle
Kämpfen wir gemeinsam und holen uns den verdienten Sieg, lassen Sie uns das auseinanderdividieren. Es wird noch Störversuche geben, es wird noch die ein oder andere Intrige geben, ich stehe ja in einigen Monaten vor der großen Strafkammer des Landes Sachsen-Anhalt, weil ich mal einen Wahlkampfabschluss gemacht habe in einem rhetorischen Dreiklang: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für … .“
Nicht von Björn Höcke — Wortlaut der Quelle.
Anlass
Erneutes Verwenden der SA-Parole 'Alles für Deutschland' bei einer AfD-Veranstaltung in einer Gaststätte in Gera am 12.12.2023, wobei Höcke das Publikum durch Gestik zur Vervollständigung der Parole animierte (§ 86a StGB)
Zusammenhang und Feststellungen
Das LG Halle verurteilte Höcke zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro. Nach den Feststellungen sprach er die Parole in Kenntnis der Anklage im Verfahren 5 KLs 6/23 bewusst an und veranlasste durch eine auffordernde Geste, dass Zuhörer spontan 'Deutschland' riefen. Der BGH verwarf die Revision mit Beschluss vom 20.08.2025 (Az. 3 StR 519/24): Die Rufe des Publikums seien ihm 'im Wege der Mittäterschaft oder der mittelbaren Täterschaft zuzurechnen'; das Berufen auf Berichterstattung in eigener Sache sei nur ein 'Vorwand' gewesen, 'um in Wahrheit eine propagandistische Wirkung zu erzielen'.
Position der Betroffenen
Höcke bestritt eine strafbare Verwendung und legte Revision ein (dokumentiert in der PM 016/2025 des LG Halle).
Art der Aussage
Gerichtsurteil
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
Landgericht Halle, Pressemitteilung 016/2025 vom 11.09.2025: Verurteilungen des Herrn Björn U. Höcke wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen rechtskräftig
Weitere Quellen
LTO: 'Alles für Deutschland': Höcke erneut verurteilt
BGH, Beschluss vom 20.08.2025 — 3 StR 519/24 (Volltext, HRRS 2025 Nr. 1116)
Einschränkung
Urteilsvolltext nicht abgerufen.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag B-002 (LG Halle, 5 KLs 8/24), berliner-friedensglocke.de/eintrag/B-002/