Björn Höcke
Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Landessprecher der AfD Thüringen
Im Wortlaut — Björn Höcke
Ich bin sicher, dass – egal wie schlimm sich die Verhältnisse auch entwickeln mögen – am Ende noch genügend Angehörige unseres Volkes vorhanden sein werden, mit denen wir ein neues Kapitel unserer Geschichte aufschlagen können. Auch wenn wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind, sich der fortschreitenden Afrikanisierung, Orientalisierung und Islamisierung zu widersetzen. […] Wenn einmal die Wendezeit gekommen ist, dann machen wir Deutschen keine halben Sachen. Dann werden die Schutthalden der Moderne beseitigt.
Anlass
Interview-Buch 'Nie zweimal in denselben Fluß', Kapitel 'Krise und Renovation', S. 257 f.
Zusammenhang und Feststellungen
Das VG Meiningen gibt diese Passage im Beschluss vom 26.09.2019 (2 E 1194/19 Me, Rn. 17) als Teil des glaubhaft gemachten Vortrags wieder: Höcke stelle fest, dass 'wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind' mitzumachen; er denke an einen 'Aderlass'. Auf dieser Grundlage erklärte das Gericht die Bezeichnung Höckes als 'Faschist' im konkreten Fall für zulässig (siehe B-004).
Position der Betroffenen
Höcke in der AfD-Klarstellung: 'Mein Bedauern über den "Verlust" handelt in dem Zitat von Landsleuten, die sich aus verschiedenen Gründen in ihrem eigenen Land in eine andere Kultur hineinentwickeln und – gewollt oder ungewollt – ihre ursprüngliche kulturelle Identität verlieren.'
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
Björn Höcke / Sebastian Hennig: Nie zweimal in denselben Fluß, Lüdinghausen/Berlin 2018, S. 257 f. — Wortlaut abgedruckt in: AfD (Hrsg.), Klarstellung vom 04.03.2020
Weitere Quellen
VG Meiningen, Beschluss vom 26.09.2019 — 2 E 1194/19 Me, Rn. 17
Einschränkung
Buch nicht im Original eingesehen; Wortlaut am AfD-PDF gegengeprüft. Datum auf Monatsersten gesetzt.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag C-303, berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-303/