Andreas Kalbitz
Vorläufig wieder eingesetztes AfD-Mitglied (aufgrund der einstweiligen Verfügung des LG Berlin)
Wortlaut der Quelle
Das Bundesschiedsgericht der Alternative für Deutschland hat heute die vom Bundesvorstand im Mai beschlossene Annullierung der Mitgliedschaft von Andreas Kalbitz im Hauptsacheverfahren bestätigt. (AfD-Mitteilung, 25.07.2020)
Nicht von Andreas Kalbitz — Wortlaut der Quelle.
Anlass
Bundesschiedsgericht der AfD bestätigt die Annullierung der Mitgliedschaft im parteiinternen Hauptsacheverfahren
Zusammenhang und Feststellungen
Mit dem Beschluss des Bundesschiedsgerichts vom 25.07.2020 war die Annullierung parteiintern in der Hauptsache bestätigt; die einstweilige Verfügung des LG Berlin (G-006) hatte nur bis zu dieser Entscheidung gegolten. Kalbitz verlor damit Mitgliedschaft und Parteiämter; er blieb zunächst als Parteiloser Mitglied der Brandenburger Landtagsfraktion (die Fraktion hatte hierfür ihre Satzung geändert).
Position der Betroffenen
Kalbitz bestritt weiterhin eine HDJ-Mitgliedschaft und kündigte an, zivilgerichtlich gegen den Schiedsspruch vorzugehen.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
AfD: Bundesschiedsgericht bestätigt die Annullierung der Mitgliedschaft von Andreas Kalbitz (25.07.2020)
Weitere Quellen
LTO: AfD-Ausschluss: Kalbitz scheitert mit Eilantrag (Kontext zum Schiedsgerichtsbeschluss)
Einschränkung
Der Volltext des Schiedsgerichtsbeschlusses ist nicht öffentlich; nur die Parteimitteilung liegt vor.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag G-007, berliner-friedensglocke.de/eintrag/G-007/