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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Andreas Kalbitz

Vorläufig wieder eingesetztes AfD-Mitglied (aufgrund der einstweiligen Verfügung des LG Berlin)

Wortlaut der Quelle

Das Bundesschiedsgericht der Alternative für Deutschland hat heute die vom Bundesvorstand im Mai beschlossene Annullierung der Mitgliedschaft von Andreas Kalbitz im Hauptsacheverfahren bestätigt. (AfD-Mitteilung, 25.07.2020)

Nicht von Andreas Kalbitz — Wortlaut der Quelle.

Anlass

Bundesschiedsgericht der AfD bestätigt die Annullierung der Mitgliedschaft im parteiinternen Hauptsacheverfahren

Zusammenhang und Feststellungen

Mit dem Beschluss des Bundesschiedsgerichts vom 25.07.2020 war die Annullierung parteiintern in der Hauptsache bestätigt; die einstweilige Verfügung des LG Berlin (G-006) hatte nur bis zu dieser Entscheidung gegolten. Kalbitz verlor damit Mitgliedschaft und Parteiämter; er blieb zunächst als Parteiloser Mitglied der Brandenburger Landtagsfraktion (die Fraktion hatte hierfür ihre Satzung geändert).

Position der Betroffenen

Kalbitz bestritt weiterhin eine HDJ-Mitgliedschaft und kündigte an, zivilgerichtlich gegen den Schiedsspruch vorzugehen.

Art der Aussage

Tatsache

Rechtsstatus

Kein Verfahren

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

Parteidokument

AfD: Bundesschiedsgericht bestätigt die Annullierung der Mitgliedschaft von Andreas Kalbitz (25.07.2020)

Weitere Quellen

LTO: AfD-Ausschluss: Kalbitz scheitert mit Eilantrag (Kontext zum Schiedsgerichtsbeschluss)

Einschränkung

Der Volltext des Schiedsgerichtsbeschlusses ist nicht öffentlich; nur die Parteimitteilung liegt vor.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag G-007, berliner-friedensglocke.de/eintrag/G-007/