Zum Inhalt springen
Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Andreas Kalbitz

Annulliertes AfD-Mitglied, vormals Landesvorsitzender Brandenburg und Bundesvorstandsmitglied

Wortlaut der Quelle

Das LG Berlin erklärte die Annullierung der Mitgliedschaft durch den Bundesvorstand für 'unzulässig'.

Nicht von Andreas Kalbitz — Wortlaut der Quelle.

Anlass

LG Berlin gibt Kalbitz' Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Annullierung statt

Zusammenhang und Feststellungen

Das Landgericht Berlin entschied am 19.06.2020 im Eilverfahren (Az. 63 O 50/20), dass die Annullierung der Mitgliedschaft durch den Bundesvorstand unzulässig war; Kalbitz konnte seine Rechte als Partei- und Bundesvorstandsmitglied vorläufig wieder wahrnehmen — bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD in der Hauptsache. Das Gericht stellte auf die Zuständigkeit des Parteischiedsgerichts ab.

Position der Betroffenen

Der AfD-Bundesvorstand (Mehrheit) hielt an der Annullierung fest und verwies die Sache an das Bundesschiedsgericht.

Art der Aussage

Gerichtsurteil

Rechtsstatus

Kein Verfahren

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

PresseLG Berlin, 63 O 50/20

LTO: LG Berlin zur AfD: Kalbitz-Rauswurf war unzulässig (19.06.2020)

Einschränkung

Einstweilige Verfügung, keine Hauptsacheentscheidung; Beschlussvolltext nicht abgerufen.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag G-006 (LG Berlin, 63 O 50/20), berliner-friedensglocke.de/eintrag/G-006/