Andreas Kalbitz
Annulliertes AfD-Mitglied, vormals Landesvorsitzender Brandenburg und Bundesvorstandsmitglied
Wortlaut der Quelle
Das LG Berlin erklärte die Annullierung der Mitgliedschaft durch den Bundesvorstand für 'unzulässig'.
Nicht von Andreas Kalbitz — Wortlaut der Quelle.
Anlass
LG Berlin gibt Kalbitz' Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Annullierung statt
Zusammenhang und Feststellungen
Das Landgericht Berlin entschied am 19.06.2020 im Eilverfahren (Az. 63 O 50/20), dass die Annullierung der Mitgliedschaft durch den Bundesvorstand unzulässig war; Kalbitz konnte seine Rechte als Partei- und Bundesvorstandsmitglied vorläufig wieder wahrnehmen — bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD in der Hauptsache. Das Gericht stellte auf die Zuständigkeit des Parteischiedsgerichts ab.
Position der Betroffenen
Der AfD-Bundesvorstand (Mehrheit) hielt an der Annullierung fest und verwies die Sache an das Bundesschiedsgericht.
Art der Aussage
Gerichtsurteil
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
LTO: LG Berlin zur AfD: Kalbitz-Rauswurf war unzulässig (19.06.2020)
Einschränkung
Einstweilige Verfügung, keine Hauptsacheentscheidung; Beschlussvolltext nicht abgerufen.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag G-006 (LG Berlin, 63 O 50/20), berliner-friedensglocke.de/eintrag/G-006/