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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Andreas Kalbitz

Ehemaliges AfD-Mitglied (nach Bestätigung der Annullierung durch das Bundesschiedsgericht)

Anlass

LG Berlin weist Kalbitz' Eilantrag gegen die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts zurück

Zusammenhang und Feststellungen

Das Landgericht Berlin lehnte am 21.08.2020 (Az. 43 O 223/20) Kalbitz' Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Schiedsspruch des Bundesschiedsgerichts ab. Die Annullierung der Mitgliedschaft blieb damit wirksam; Kalbitz blieb aus der Partei ausgeschlossen. Das Kammergericht Berlin wies die Berufung am 22.01.2021 zurück (siehe H-012). Damit war der Verlust der Mitgliedschaft sowohl parteioffiziell (G-005, G-007) als auch zivilgerichtlich dokumentiert.

Position der Betroffenen

Kalbitz hielt die Annullierung weiterhin für rechtswidrig und behielt sich das Hauptsacheverfahren vor.

Art der Aussage

Gerichtsurteil

Rechtsstatus

Kein Verfahren

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

PresseLG Berlin, 43 O 223/20

LTO: AfD-Ausschluss: Kalbitz scheitert mit Eilantrag (21.08.2020)

Einschränkung

Der Ausgang des zivilgerichtlichen Hauptsacheverfahrens wurde nicht abschließend verifiziert; nachzurecherchieren. Faktisch blieb Kalbitz dauerhaft ausgeschlossen.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag G-008 (LG Berlin, 43 O 223/20), berliner-friedensglocke.de/eintrag/G-008/