Andreas Kalbitz
Ehemaliges AfD-Mitglied (nach Bestätigung der Annullierung durch das Bundesschiedsgericht)
Anlass
LG Berlin weist Kalbitz' Eilantrag gegen die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts zurück
Zusammenhang und Feststellungen
Das Landgericht Berlin lehnte am 21.08.2020 (Az. 43 O 223/20) Kalbitz' Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Schiedsspruch des Bundesschiedsgerichts ab. Die Annullierung der Mitgliedschaft blieb damit wirksam; Kalbitz blieb aus der Partei ausgeschlossen. Das Kammergericht Berlin wies die Berufung am 22.01.2021 zurück (siehe H-012). Damit war der Verlust der Mitgliedschaft sowohl parteioffiziell (G-005, G-007) als auch zivilgerichtlich dokumentiert.
Position der Betroffenen
Kalbitz hielt die Annullierung weiterhin für rechtswidrig und behielt sich das Hauptsacheverfahren vor.
Art der Aussage
Gerichtsurteil
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
LTO: AfD-Ausschluss: Kalbitz scheitert mit Eilantrag (21.08.2020)
Einschränkung
Der Ausgang des zivilgerichtlichen Hauptsacheverfahrens wurde nicht abschließend verifiziert; nachzurecherchieren. Faktisch blieb Kalbitz dauerhaft ausgeschlossen.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag G-008 (LG Berlin, 43 O 223/20), berliner-friedensglocke.de/eintrag/G-008/