BfV-Folgegutachten, Kap. H.I.4 'Entlastende Belege' — Bewertung des AfD-Bundesparteitags in Kalkar (28./29.11.2020)
Wortlaut der Quelle
Auch wenn die Appelle Meuthens zur Disziplin und rhetorischen Mäßigung u. a. taktisch-strategisch begründet wurden, um – so Meuthen – dem Verfassungsschutz „keine Argumente frei Haus zu liefern“, lassen insbesondere die vorgenannten Wahlerfolge des Meuthen-Lagers es nicht als ausgeschlossen erscheinen, dass eine knappe Mehrheit der Partei dem Bemühen Meuthens folgt, sich von extremistischen Kräften stärker abzugrenzen.
Zusammenhang und Feststellungen
Entlastende Feststellung der Behörde. Das BfV schränkt unmittelbar anschließend ein: 'Sowohl die Reaktionen auf die Rede Meuthens, die am Folgetag in einer mehrstündigen hitzigen Parteitagsdebatte gipfelte, als auch die knappen Abstimmungsergebnisse belegen indes, dass ein gewichtiger Teil der gesamten Partei weiterhin extremistische Positionen offen vertritt oder unterstützt bzw. zumindest eine friedliche Koexistenz mit den extremistischen Kräften anstrebt.' Als Beleg führt das Gutachten Alexander Gauland an, der zu Meuthens Rede erklärte, dieser habe 'die Hälfte der Partei beschädigt'.
Art der Aussage
Behördeneinstufung
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
BfV, Folgegutachten zur AfD vom 22.02.2021 (Volltextveröffentlichung netzpolitik.org), Kap. H.I.4
Einschränkung
Diese Formulierung ist nicht identisch mit der bekannteren aus dem Fazit (A-016); die beiden Sätze dürfen nicht vermischt oder als eine Fundstelle zitiert werden.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag A-017 (BfV-Folgegutachten AfD, 22.02.2021, Kap. H.I.4, Fn. 3155–3157), berliner-friedensglocke.de/eintrag/A-017/