Namentliche Abstimmung über den AfD-Gesetzentwurf 'Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz' (Drs. 21/576) sowie Abstimmung über AfD-Entwurf zur Grundgesetzänderung (Drs. 21/575) — Kern der AfD-Klimapolitik in der 21. WP
Wortlaut der Quelle
Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland (Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz). [...] Die Auswirkungen von menschengemachten CO2-Emissionen auf nennenswerte klimatische Änderungen sind höchst zweifelhaft. [...] Daher können konsequenterweise die entsprechenden Gesetze sowie ihre Berechtigungsgrundlagen nur dringend abgeschafft bzw. ersetzt werden. Die Zusagen zum Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 und zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015 sind deshalb zu widerrufen.
Zusammenhang und Feststellungen
Der Entwurf (eingebracht 24.06.2025, Erstunterzeichner Karsten Hilse u. a.) sieht die Aufhebung von 23 Gesetzen vor, darunter Bundes-Klimaschutzgesetz, EEG und Gebäudeenergiegesetz, sowie den Widerruf der Kyoto- und Paris-Zusagen. Ergebnis der namentlichen Abstimmung am 13.11.2025: 131 Ja, 443 Nein — abgelehnt. Der parallele AfD-Entwurf zur Streichung des Klimaneutralitätsziels 2045 aus Art. 143h GG (21/575) wurde mit 128 Ja zu 432 Nein abgelehnt. Alle anderen Fraktionen lehnten die AfD-Vorlagen ab.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD: Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz
Weitere Quellen
Deutscher Bundestag: Bundestag lehnt Entwurf für ein Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz ab
Einschränkung
Fraktionsgenaue Aufschlüsselung der 131 Ja-Stimmen (mutmaßlich AfD) nicht separat aus der Abstimmungsdatenbank abgerufen. Enthaltungszahlen auf der Textarchiv-Seite nicht ausgewiesen.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag D-004 (BT-Drs. 21/576), berliner-friedensglocke.de/eintrag/D-004/