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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Ulrich Oehme

Ehemaliger AfD-Bundestagsabgeordneter (2017–2021), zum Zeitpunkt des Verfahrens Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten

Wortlaut der Quelle

Die Bundestagsverwaltung durfte daher davon ausgehen, dass er wegen seiner Kontakte zu russischen staatlichen Stellen bzw. zu Personen, die ihrerseits mit russischen staatlichen Stellen zusammenarbeiten, ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages darstellt. (OVG Berlin-Brandenburg, PM 10/26)

Nicht von Ulrich Oehme — Wortlaut der Quelle.

Anlass

Bundestagsverwaltung verweigert personalisierten Bundestagsausweis; VG Berlin und OVG Berlin-Brandenburg bestätigen dies im Eilverfahren

Zusammenhang und Feststellungen

Die Bundestagsverwaltung lehnte im September 2025 Oehmes Antrag auf einen Hausausweis wegen Zuverlässigkeitsbedenken ab (Kontakte zu russischen staatlichen Stellen). Das VG Berlin wies den Eilantrag zurück (Beschluss vom 30.10.2025, VG 2 L 437/25); das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte dies (PM 10/26 vom 13.02.2026, OVG 3 S 158/25, unanfechtbar). Das OVG bestätigte zudem, dass die Hausordnung des Bundestages eine ausreichende Rechtsgrundlage bietet und der Mitarbeiterstatus nicht die verfassungsrechtlichen Schutzrechte von Abgeordneten vermittelt. Amtlicher Vorgang der Mitarbeiterüberprüfung; betrifft Russland-Kontakte, nicht eine Extremismus-Einstufung im engeren Sinn.

Position der Betroffenen

Oehme bezeichnete die Entscheidung gegenüber der dpa als 'politisch motiviert', erklärte, er habe 'nichts falsch gemacht', und kündigte das Hauptsacheverfahren an.

Art der Aussage

Gerichtsurteil

Rechtsstatus

Verfahren läuft

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

Gerichtliche PressemitteilungOVG Berlin-Brandenburg, 3 S 158/25; VG Berlin, 2 L 437/25

OVG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung 10/26: Kein Anspruch auf Ausstellung eines personalisierten Bundestagsausweises für Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten (13.02.2026)

Weitere Quellen

LTO: AfD-Mitarbeiter verliert Eilverfahren um Hausausweis

Einschränkung

Eilentscheidung unanfechtbar, Hauptsacheverfahren offen.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag G-015 (OVG Berlin-Brandenburg, 3 S 158/25; VG Berlin, 2 L 437/25), berliner-friedensglocke.de/eintrag/G-015/