Ulrich Vosgerau (Antragsteller) / Correctiv-Berichterstattung über das Potsdamer Treffen
Vosgerau: Jurist, Teilnehmer des Potsdamer Treffens (Teilnahme durch seine eigenen Unterlassungsanträge dokumentiert)
Wortlaut der Quelle
LG Hamburg (Hauptsache, 19.12.2025): Es besteht ein 'erhebliches öffentliches Interesse daran, zu erfahren, was auf einem nicht öffentlichen Treffen, an dem auch Politiker teilgenommen haben,' diskutiert wurde; Leser könnten 'zwischen der Wiedergabe des Gesprochenen und der bewertenden Umschreibung des Geschehens differenzieren'.
Nicht von Ulrich Vosgerau (Antragsteller) / Correctiv-Berichterstattung über das Potsdamer Treffen — Wortlaut der Quelle.
Anlass
Gerichtliche Überprüfung der Correctiv-Berichterstattung 'Geheimplan gegen Deutschland': Welche Aussagen sind zulässig?
Zusammenhang und Feststellungen
Verfahrensstand: (1) LG Hamburg, Beschluss vom 26.02.2024 (Az. 324 O 61/24): Vosgeraus Unterlassungsantrag nur in einem Punkt erfolgreich — untersagt wurde die Formulierung, er habe geäußert, je mehr Wahlprüfungsbeschwerden eingeleitet würden, desto höher die Erfolgswahrscheinlichkeit; zulässig blieben u. a. die Wiedergabe seiner Antworten auf die Correctiv-Anfrage und die wertend zusammengefasste Darstellung seiner Äußerung zur Briefwahl. (2) OLG Hamburg, Beschlüsse vom 26.03.2024: Beschwerden zurückgewiesen, Correctiv obsiegte in nahezu allen angegriffenen Punkten; die zentralen Passagen des Berichts (was zu 'Remigration' besprochen wurde) waren nicht Verfahrensgegenstand und blieben gerichtlich unbeanstandet. (3) OLG Hamburg, 23.07.2024 (Az. 7 W 78/24, Verfahren gegen den NDR): Dem NDR wurde eine bestimmte, auf Vosgerau bezogene Zuspitzung untersagt. (4) LG Hamburg, Urteile vom 19.12.2025 (Az. 324 O 6/25 Vosgerau; 324 O 7/25 Mörig): Klagen gegen Correctiv abgewiesen, nicht rechtskräftig.
Position der Betroffenen
Vosgerau macht geltend, er habe ein massenhaftes Vorgehen bei Wahlprüfungsbeschwerden nicht befürwortet (in diesem Einzelpunkt gerichtlich erfolgreich) und wendet sich insgesamt gegen die Darstellung; Mörig klagte ebenfalls (abgewiesen, nicht rechtskräftig).
Art der Aussage
Gerichtsurteil
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
Hanseatisches OLG/Gerichtspressestelle: Unterlassungsantrag gegen Correctiv-Berichterstattung nur teilweise erfolgreich (PM vom 27.02.2024)
Weitere Quellen
LTO: OLG Hamburg: Correctiv siegt gegen Vosgerau und Co. (zu den OLG-Beschlüssen vom 26.03.2024)
justiz.hamburg.de: Landgericht Hamburg: Klagen gegen Correctiv-Berichterstattung abgewiesen (19.12.2025)
Einschränkung
Exakte Aktenzeichen der OLG-Hamburg-Beschlüsse vom 26.03.2024 in den Quellen uneinheitlich (7 W 33/24 und 7 W 34/23 bzw. 34/24) — anhand der Beschlussvolltexte verifizieren; keine BVerfG-Entscheidung aufgefunden; Berufungsverfahren gegen die Urteile vom 19.12.2025 offen; LG Berlin verlangte laut Correctiv-Einordnung im März 2026 Änderung zweier Sätze (Berufung von Correctiv eingelegt).
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag G-014 (LG Hamburg 324 O 61/24; LG Hamburg 324 O 6/25 und 324 O 7/25; OLG Hamburg 7 W 78/24 (NDR-Verfahren)), berliner-friedensglocke.de/eintrag/G-014/