AfD-Bundestagsfraktion
Namentliche Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung 'Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)' (Drs. 21/6130, 21/6559, Beschlussempfehlung Drs. 21/7016 Buchstabe a)
Zusammenhang und Feststellungen
AfD-Fraktion laut Abstimmungsdatenbank des Bundestages: 0 Ja, 141 Nein, 0 Enthaltung, 9 nicht abgegeben (Fraktionsstärke 150). Gesamtergebnis laut Abstimmungsdatenbank/Endgültigem Ergebnis im Plenarprotokoll 21/90: 606 abgegebene Stimmen, 318 Ja, 284 Nein, 4 Enthaltungen (24 nicht abgegeben) – Gesetzentwurf angenommen; das zunächst verlesene vorläufige Ergebnis lautete 609 Stimmkarten / 319 Ja / 286 Nein / 4 Enthaltungen. Zustimmung von CDU/CSU (207 Ja, 1 Nein) und SPD (111 Ja, 3 Nein, 4 Enth.); Nein von AfD (141), Bündnis 90/Die Grünen (81) und Die Linke (56). Die AfD hatte in derselben Beschlussempfehlung (Drs. 21/7016) drei eigene Anträge: 'Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern – Vollständige Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger', 'Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen' und 'Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten – Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung' (Drs. 21/2036, 21/2716, 21/5332, 21/5759, 21/5753). Die AfD stimmte außerdem gegen die vom Ausschuss empfohlene Entschließung (Drs. 21/7016 Buchstabe b).
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht, 90. Sitzung, 10. Juli 2026 (Plenarprotokoll 21/90)
Weitere Quellen
Deutscher Bundestag, Namentliche Abstimmung 'Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung' (Datenbank, id=1013)
BT-Drs. 21/6130 – Gesetzentwurf der Bundesregierung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
Einschränkung
Abweichung zwischen verlesenem vorläufigem Ergebnis (609 Stimmkarten / 319 Ja / 286 Nein) und Endgültigem Ergebnis (606 / 318 / 284); die Abstimmungsdatenbank folgt dem Endgültigen Ergebnis. Eine wörtliche AfD-Begründung aus der Aussprache wurde für diesen Eintrag nicht erfasst. Die genaue Zuordnung der drei AfD-Anträge zu den einzelnen Drucksachennummern (21/2036, 21/2716, 21/5332, 21/5759, 21/5753) ist noch zu verifizieren.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag D-113 (Plenarprotokoll 21/90, TOP 22 a; Namentliche Abstimmung S. 11133 C, Ergebnis S. 11140 C / Drs. 21/6130, 21/6559, 21/7016), berliner-friedensglocke.de/eintrag/D-113/