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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

AfD-Bundestagsfraktion

Namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (Drs. 21/7022) zur dritten Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes; der Antrag richtete sich gegen die geplante Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die Budgetierung (morbiditätsorientierte Gesamtvergütung) und forderte den Erhalt der extrabudgetären Vergütung psychotherapeutischer Leistungen

Zusammenhang und Feststellungen

Dokumentiert wird hier ein Abstimmungsverhalten, bei dem die AfD-Fraktion einem Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke zustimmte. AfD-Fraktion laut Abstimmungsdatenbank des Bundestages: 129 Ja, 2 Nein, 6 Enthaltungen, 13 nicht abgegeben (Fraktionsstärke 150). Gesamtergebnis laut Abstimmungsdatenbank/Endgültigem Ergebnis im Plenarprotokoll 21/90: 599 abgegebene Stimmen, 267 Ja, 326 Nein, 6 Enthaltungen (31 nicht abgegeben) – der Entschließungsantrag wurde abgelehnt; das verlesene vorläufige Ergebnis lautete 604 Stimmkarten / 272 Ja / 326 Nein / 6 Enthaltungen. Ja stimmten neben der AfD auch Bündnis 90/Die Grünen (81), Die Linke (55) und 2 Fraktionslose; Nein stimmten CDU/CSU (207) und SPD (117). Bei den drei weiteren namentlich abgestimmten Entschließungsanträgen der Fraktion Die Linke zum selben Gesetz stimmte die AfD dagegen (Drs. 21/7019: AfD 0 Ja/138 Nein; zweiter Antrag: 0 Ja/137 Nein; dritter Antrag: 0 Ja/134 Nein).

Art der Aussage

Tatsache

Rechtsstatus

Kein Verfahren

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

PlenarprotokollPlenarprotokoll 21/90, TOP 22; Ergebnis S. 11159 C (verlesenes Ergebnis) / Drs. 21/7022

Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht, 90. Sitzung, 10. Juli 2026 (Plenarprotokoll 21/90)

Weitere Quellen

Deutscher Bundestag, Namentliche Abstimmung 'Vierter Entschließungsantrag der Linken zur GKV-Finanzreform' (Datenbank, id=1017)

BT-Drs. 21/7022 – Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (psychotherapeutische Versorgung)

Einschränkung

Abweichung zwischen verlesenem vorläufigem Ergebnis (604 Stimmkarten / 272 Ja) und Endgültigem Ergebnis (599 / 267 Ja). Eine Begründung der AfD für ihre Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag ist im Plenarprotokoll nicht auffindbar; über die Entschließungsanträge wurde ohne gesonderte Aussprache abgestimmt. Die Drucksachennummern des zweiten und dritten Linke-Entschließungsantrags sind noch zu verifizieren.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag D-114 (Plenarprotokoll 21/90, TOP 22; Ergebnis S. 11159 C (verlesenes Ergebnis) / Drs. 21/7022), berliner-friedensglocke.de/eintrag/D-114/