Parteiverbotsdebatte im Deutschen Bundestag (20. Wahlperiode)
Zusammenhang und Feststellungen
Ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag von 124 Abgeordneten um Marco Wanderwitz (CDU) auf Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD nach Art. 21 Abs. 2 GG wurde als BT-Drs. 20/13750 eingebracht. Ein zweiter Gruppenantrag (BT-Drs. 20/14105) zielte auf eine vorherige Prüfung durch Verfassungsorgane. Der Bundestag debattierte beide Anträge erstmals am 30.01.2025; wegen der vorgezogenen Neuwahl vom 23.02.2025 kam es zu keiner Abstimmung (Grundsatz der Diskontinuität). Bis Juli 2026 hat keines der antragsberechtigten Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung) einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
Deutscher Bundestag, Drucksache 20/13750: Antrag auf Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD
Weitere Quellen
Deutscher Bundestag, Textarchiv: Hitziger Schlagabtausch zu AfD-Verbotsanträgen (30.01.2025)
correctiv: Alle wichtigen Dokumente zum möglichen AfD-Verbotsverfahren (15.04.2026)
Einschränkung
Drucksachen-PDF im Volltext gegenlesen (Unterzeichnerzahl 124 bestätigen); prüfen, ob in der 21. Wahlperiode neue Gruppenanträge eingebracht wurden (DIP-Recherche); Plenarprotokoll der Debatte vom 30.01.2025 verlinken.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag A-015 (BT-Drs. 20/13750), berliner-friedensglocke.de/eintrag/A-015/