Erzwungener Abgang der verbliebenen AfD-Abgeordneten aus der EKR-Fraktion (Ultimatum 08.03.2016; von Storch zu EFDD 08.04.2016; Pretzell-Ausschluss April 2016, danach ENF)
Zusammenhang und Feststellungen
Am 08.03.2016 forderte die EKR-Fraktionsführung die beiden verbliebenen AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch und Marcus Pretzell auf, die Fraktion bis 31.03.2016 zu verlassen (Hintergrund: von Storchs Äußerungen zum Schusswaffengebrauch an der Grenze, AfD-Annäherung an die FPÖ/ENF). Von Storch trat am 08.04.2016 aus und wechselte zur EFDD-Fraktion (Farage). Pretzell wurde im April 2016 per Beschluss in geheimer Abstimmung ausgeschlossen (Datumsangaben divergieren: 11. oder 12.04.2016) und trat zum 01.05.2016 der Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit (ENF, Le Pen) bei. Nach von Storchs Wechsel in den Bundestag 2017 rückte Jörg Meuthen ins EP nach und schloss sich ebenfalls der EFDD an.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
Wikipedia: Europäische Konservative und Reformer, Abschnitt 8. Wahlperiode (Ersatz-Primärquelle; EKR-Fraktionsbeschlüsse nicht öffentlich abgerufen)
Weitere Quellen
Wikipedia: Alternative für Deutschland
Einschränkung
Datumsdiskrepanz Pretzell-Ausschluss (11. oder 12.04.2016); zeitgenössische Presse (z. B. FAZ/Spiegel April 2016) zur Klärung heranziehen; Wikipedia nur als Wegweiser.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag E-021, berliner-friedensglocke.de/eintrag/E-021/