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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

AfD (Bundesparteitagsbeschluss)

Grundsatzprogramm 'Programm für Deutschland', Bundesparteitag Stuttgart (30.04.–01.05.2016), Kapitel 11.1 'Gerechte Steuern durch AfD-Stufentarif' und 11.2 'Obergrenze für Steuern und Abgaben'

Wortlaut der Quelle

Wir wollen einen geänderten Einkommensteuertarif mit wenigen Stufen und einen deutlich höheren Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag soll an das pfändungsfreie Einkommen angepasst werden. Der geltende Steuertarif bewirkt eine übermäßige Belastung vor allem der Mittelschicht und führt zu versteckten Steuererhöhungen durch die sogenannte kalte Progression. Die kalte Progression wollen wir durch eine Indexierung des Stufentarifs beseitigen. Die Indexierung erfasst den Grundfreibetrag, die Steuerstufen und die abzugsfähigen Pauschalen, um schleichende Steuererhöhungen zu vermeiden. […] Analog zur Schuldenbremse wollen wir eine verbindliche Steuer- und Abgabenbremse im Grundgesetz, um die maximale Summe der Belastung auf einen bestimmten Prozentsatz im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt festzuschreiben. Steuern und Abgaben sollen in Zukunft nicht mehr beliebig erhöht werden können.

Zusammenhang und Feststellungen

Grundlegende einkommensteuerpolitische Position des Grundsatzprogramms: Ersetzung des progressiven Tarifs durch einen Stufentarif, Indexierung und eine im Grundgesetz zu verankernde Steuer- und Abgabenbremse. Die Auslassung […] markiert den Übergang von Kapitel 11.1 zu Kapitel 11.2; übersprungen werden zwei Absätze zur rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung sowie die einleitenden Sätze von 11.2. Die Zahl und Höhe der Steuerstufen nennt das Programm nicht. Eine Randnotiz derselben Seite lautet: 'Wir treten für ein einfacheres und gerechteres Steuersystem ein, das mit niedrigen Steuern vor allem Mittel- und Geringverdiener finanziell entlastet.'

Art der Aussage

Tatsache

Rechtsstatus

Kein Verfahren

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

ParteidokumentGrundsatzprogramm 2016, Kap. 11.1 'Gerechte Steuern durch AfD-Stufentarif' und Kap. 11.2 'Obergrenze für Steuern und Abgaben', S. 74

AfD-Grundsatzprogramm 'Programm für Deutschland' (2016), PDF afd.de

Einschränkung

Der Bundesparteitag tagte am 30.04. und 01.05.2016; an welchem der beiden Tage konkret über Kapitel 11 abgestimmt wurde, geht aus dem Programm-PDF nicht hervor.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag E-110 (Grundsatzprogramm 2016, Kap. 11.1 'Gerechte Steuern durch AfD-Stufentarif' und Kap. 11.2 'Obergrenze für Steuern und Abgaben', S. 74), berliner-friedensglocke.de/eintrag/E-110/