AfD (Bundesparteitagsbeschluss)
Programm zur Bundestagswahl 2021, Bundesparteitag Dresden (10.–11.04.2021), Kapitel 'Steuern und Finanzen', Passage zum Solidaritätszuschlag
Wortlaut der Quelle
Genauso elementar wird die Steuergerechtigkeit verletzt, wenn der Solidaritätszuschlag, der aus Gründen der Finanzierung des Aufbau Ost eingeführt wurde, nach dem Wegfall dieser Transferleistungen nicht ebenfalls entfällt. Maßgebliche Verfassungsrechtler halten die nunmehrige vollständige Abschaffung des 'Soli' für verfassungsrechtlich zwingend geboten. Die AfD-Bundestagsfraktion hat bereits mehrfach entsprechende Anträge im Bundestag zur Abstimmung gestellt, die alle mit breiter Mehrheit abgelehnt wurden. Mit Wirkung für 2021 wurde nunmehr für untere und mittlere Einkommensgruppen der Steuerzuschlag abgeschafft - mit der Konsequenz, dass etwa die Hälfte der 20 Mrd. des jährlichen Aufkommens entfällt.
Zusammenhang und Feststellungen
Forderung nach vollständiger Abschaffung des Solidaritätszuschlags mit der im Programm selbst gegebenen verfassungsrechtlichen Begründung. Unmittelbar davor kritisiert dasselbe Kapitel die kalte Progression und fordert 'für beide Phänomene eine automatische gesetzgeberische Dynamisierung'. Das Wahlprogramm 2025 führt die Forderung als Aufzählungspunkt fort: 'Abschaffung des Solidaritätszuschlags für alle' (S. 14). Im Originaltext stehen um Soli einfache Anführungszeichen der Form „Soli“; sie sind hier als 'Soli' wiedergegeben.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
AfD-Programm zur Bundestagswahl 2021 ('Deutschland. Aber normal.'), PDF afd.de
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag E-111 (Bundestagswahlprogramm 2021, Kap. 'Steuern und Finanzen', S. 38), berliner-friedensglocke.de/eintrag/E-111/