AfD (Bundesparteitagsbeschluss)
Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 'Zeit für Deutschland', Bundesparteitag Riesa (11.–12.01.2025), Kapitel 'Finanzen und Steuern'
Wortlaut der Quelle
Der aktuelle Grundfreibetrag zur Freistellung des Existenzminimums ist aus unserer Sicht zu niedrig. Der einkommensteuerliche Grundfreibetrag soll auf 15.000 Euro erhöht werden, von der bisherigen Anlehnung an sozialhilferechtliche Regelungen wird Abstand genommen. Die Freibeträge sollen indexiert werden, um auch zukünftig heimliche Steuererhöhungen auszuschließen. Diese Maßnahmen tragen dem Lohnabstandsgebot Rechnung und motivieren dazu, am Erwerbsleben teilzunehmen. Die korrespondierende Verschiebung von weiteren Tarifeckwerten bis hin zum Spitzensteuersatz halten wir ebenfalls für erforderlich.
Zusammenhang und Feststellungen
Bezifferte einkommensteuerpolitische Forderung des Wahlprogramms 2025. Sie konkretisiert die Position aus dem Grundsatzprogramm 2016 (E-110), das nur einen 'deutlich höheren Grundfreibetrag' ohne Betrag forderte und ihn an das pfändungsfreie Einkommen koppeln wollte; 2025 wird die Anlehnung an sozialhilferechtliche Regelungen ausdrücklich aufgegeben und ein fester Betrag genannt. Im selben Kapitel fordert das Programm auf S. 58 zusätzlich die vollständige Abschaffung der Grundsteuer, wobei die Kommunen 'durch einen Zuschlag auf die Einkommensteuer und die Körperschaftssteuer vollumfänglich entschädigt' werden sollen.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
AfD-Bundestagswahlprogramm 2025 ('Zeit für Deutschland'), PDF afd.de
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag E-112 (Bundestagswahlprogramm 2025, Kap. 'Finanzen und Steuern', S. 58 (PDF-Seite 59)), berliner-friedensglocke.de/eintrag/E-112/