Christina Baum
AfD-Politikerin; laut Urteil früher Landtagsabgeordnete, zuletzt Mitglied des Bundestages und des Bundesvorstands (in den Bundesvorstand gewählt erst im Juni 2022)
Im Wortlaut — Christina Baum
Die bewußte Entscheidung der vorwiegend muslimischen Migranten für Deutschland kann deshalb nur eines bedeuten: wir sollen unterwandert und unterworfen werden
Anlass
Öffentliche Äußerung nach der Verdachtsfall-Einstufung vom 25.02.2021; Format und Datum im Urteil nicht benannt
Zusammenhang und Feststellungen
Wörtlich zitiert im rechtskräftigen Urteil des OVG NRW vom 13.05.2024 (5 A 1218/22), Rn. 242, dort unter der Feststellung, das Bundesamt habe 'auch in der Folgezeit vergleichbare Aussagen dokumentiert'. Das Gericht ordnet ein (Rn. 238): 'Die Vielzahl der diffamierenden und die menschliche Würde missachtenden Positionierungen dokumentiert in der Gesamtschau aber, dass es sich hier nicht um einzelne Entgleisungen, sondern um eine charakteristische Grundtendenz handelt.'
Position der Betroffenen
Das Gericht räumt in Rn. 238 ein: 'Dabei mögen einzelne Äußerungen für sich genommen die Grenze der Missachtung der Menschenwürde nicht überschreiten.'
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
OVG NRW, Urteil vom 13.05.2024 — 5 A 1218/22 (Volltext, NRWE), Rn. 242
Weitere Quellen
BVerwG, Pressemitteilung Nr. 54/2025 (Urteile rechtskräftig)
Einschränkung
Im Urteil steht kein Äußerungsdatum; ersatzweise das Urteilsdatum, als unsicher gekennzeichnet. Die Angabe 'Materialsammlung Januar 2022' bezeichnet den Erfassungszeitpunkt, nicht den Äußerungszeitpunkt.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag C-634 (OVG NRW, 5 A 1218/22, Rn. 242), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-634/