Thomas Seitz
Mitglied des Deutschen Bundestages (AfD), ehemaliger Staatsanwalt
Im Wortlaut — Thomas Seitz
Für solche Fälle braucht es einer wirksamen Abschreckung. Dafür darf eine Änderung von Art. 102 GG kein Tabu sein.
Anlass
Beitrag auf Twitter über bereits abgeschobene Personen, die erneut eingereist waren
Zusammenhang und Feststellungen
Artikel 102 des Grundgesetzes lautet: 'Die Todesstrafe ist abgeschafft.' Zitiert und bewertet im Folgegutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz vom 22.02.2021, Kap. F.I.2.2 und Gesamtwürdigung S. 322. Die Behörde ordnet ein: 'Seitz, selbst ehemaliger Staatsanwalt, fordert hiermit in kaum verklausulierter Weise die Wiedereinführung der Todesstrafe. Ungeachtet der Tatsache, dass Art. 102 GG […] nicht unter der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG steht, liefe die Wiedereinführung nach herrschender Meinung der Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG zuwider.' Das Gutachten ist ein Behördendokument von 2021 zur Begründung der Verdachtsfall-Einstufung, kein Gerichtsurteil; es war als Verschlusssache eingestuft und wurde 2025 von netzpolitik.org im Volltext veröffentlicht.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
BfV, Folgegutachten zur AfD vom 22.02.2021 (Volltextveröffentlichung durch netzpolitik.org), Kap. F.I.2.2 / S. 322
Einschränkung
Wichtig für die Darstellung: Die Deutung als Forderung nach Wiedereinführung der Todesstrafe ist die Auslegung der Behörde ('in kaum verklausulierter Weise'), nicht der Wortlaut des Abgeordneten. Original-Tweet nicht archiviert.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag C-751 (BfV-Folgegutachten AfD, 22.02.2021, S. 322 (Fn. 3026)), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-751/