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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Thomas Seitz

Mitglied des Deutschen Bundestages (AfD), ehemaliger Staatsanwalt

Im Wortlaut — Thomas Seitz

Für solche Fälle braucht es einer wirksamen Abschreckung. Dafür darf eine Änderung von Art. 102 GG kein Tabu sein.

Anlass

Beitrag auf Twitter über bereits abgeschobene Personen, die erneut eingereist waren

Zusammenhang und Feststellungen

Artikel 102 des Grundgesetzes lautet: 'Die Todesstrafe ist abgeschafft.' Zitiert und bewertet im Folgegutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz vom 22.02.2021, Kap. F.I.2.2 und Gesamtwürdigung S. 322. Die Behörde ordnet ein: 'Seitz, selbst ehemaliger Staatsanwalt, fordert hiermit in kaum verklausulierter Weise die Wiedereinführung der Todesstrafe. Ungeachtet der Tatsache, dass Art. 102 GG […] nicht unter der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG steht, liefe die Wiedereinführung nach herrschender Meinung der Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG zuwider.' Das Gutachten ist ein Behördendokument von 2021 zur Begründung der Verdachtsfall-Einstufung, kein Gerichtsurteil; es war als Verschlusssache eingestuft und wurde 2025 von netzpolitik.org im Volltext veröffentlicht.

Art der Aussage

Tatsache

Rechtsstatus

Kein Verfahren

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

BehördendokumentBfV-Folgegutachten AfD, 22.02.2021, S. 322 (Fn. 3026)

BfV, Folgegutachten zur AfD vom 22.02.2021 (Volltextveröffentlichung durch netzpolitik.org), Kap. F.I.2.2 / S. 322

Einschränkung

Wichtig für die Darstellung: Die Deutung als Forderung nach Wiedereinführung der Todesstrafe ist die Auslegung der Behörde ('in kaum verklausulierter Weise'), nicht der Wortlaut des Abgeordneten. Original-Tweet nicht archiviert.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag C-751 (BfV-Folgegutachten AfD, 22.02.2021, S. 322 (Fn. 3026)), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-751/